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Wie Sie Immobilien bei Zwangsversteigerungen günstig erstehen!

KVB-Redaktion vom 23.05.2017

Schnäppchen sind möglich, wenn Sie diese Besonderheiten beachten.

Wer sich gerade auf dem Immobilienmarkt nach einem Eigenheim umsieht, hat sicher schon von der Möglichkeit einer Zwangsversteigerung gehört. Zwangsversteigert werden Häuser und Wohnungen vor dem Amtsgericht, wenn die Eigentümer die Kreditraten nicht mehr zahlen können oder wenn sich zum Beispiel eine Erbengemeinschaft oder geschiedene Eheleute nicht einigen können, was mit der Immobilie passieren soll.

Vorteil: Sparen bei Kaufnebenkosten und Verkehrswert

Ganz klar sparen Sie Geld beim Notar. Da die Formalitäten direkt vom Gericht geregelt werden, entfällt der Notartermin. Auch die Maklerkosten können Sie sich sparen. Zuschläge von etwa 10 bis 30 Prozent unter dem Verkehrswert sind für Bieter keine Seltenheit. Was beim regulären Kauf und der Ersteigerung gleich bleibt, sind die Kosten für Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer.

Immobilie ersteigern: Das sollten Sie vorher wissen

Geschenkt gibt es aber auch bei einer Immobilienersteigerung nichts. Was Sie an Geld sparen, müssen Sie oft an Arbeit und Organisation drauflegen. Die wichtigsten Vorbereitungen für Bieter sind:

  • Gutachten prüfen: Das Amtsgericht hat einen Gutachter mit der Schätzung der Immobilie beauftragt. Lage, Zustand, Alter, Ausstattung, Größe usw. finden darin Berücksichtigung. Bedenken Sie, dass der vorige Eigentümer dem Gutachter jedoch nicht zwingend Zutritt zur Immobilie verschafft haben muss. Dann wurde der Wert fürs Gutachten nur von außen geschätzt. Ob der zukünftige Ex-Eigentümer aus Ärger über die Versteigerung im Inneren absichtlich Schaden angerichtet hat, das erfahren Sie erst bei der Zwangsräumung.
  • Grundbuch sichten: Prüfen Sie unbedingt, ob auf dem Grundstück oder der Immobilie eine Hypothek lastet. Manchmal ist im Grundbuch auch ein Wohnrecht vermerkt oder ein Wegerecht. Alle diese Einträge mindern den Wert und das sollten Sie bei Ihrem Höchstgebot auf dem Schirm haben.
  • Konflikt mit Vorbesitzern: Mit dem Zuschlag erhalten Sie auch eine Räumungsklage für die Immobilie. Dass der Vorbesitzer ausziehen muss, ist nun amtlich. Soweit zum Sachstand auf Papier. Was Ihnen bewusst sein muss: An einer Zwangsräumung hängt immer ein menschliches Schicksal. In diesem Fall werden Sie es vielleicht live mitbekommen. Das Recht ist auf Ihrer Seite, aber emotional kann ein solches Erlebnis aufwühlend genug sein.

Das Wichtigste zum Schluss: Finanzierung aufstellen

Schon bevor Sie bieten, sollten Sie sich bei Ihrem Finanzierungsberater ausführlich über Ihre persönlichen Kreditkonditionen informiert haben. Voraussetzung für die Abgabe eines Gebots beim Amtsgericht ist eine Sicherheitsleistung von mindestens 10 Prozent des Verkehrswerts. Hierbei und beim Aufstellen Ihres individuellen Finanzplans helfen unsere Berater der KVB-Finanz gerne. Jetzt unverbindlich über Zinsen, Raten und Laufzeiten informieren!

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