Wollen Sie Ihre Hausfinanzierung umschulden, bieten sich Ihnen mehrere Optionen:
Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindung
Das ist der einfachste Weg, um einen Hauskredit abzulösen. Wenn Sie eine Hausfinanzierung eingehen, einigen Sie sich mit der Bank auf eine terminierte Zinsbindung. Läuft diese aus und Sie haben das Darlehen noch nicht vollständig getilgt, besteht noch eine Restschuld. Nun haben Sie die Wahl: entweder die Summe in einem Stück zurückzahlen oder die Hausfinanzierung umschulden.
Im zweiten Fall entscheiden Sie sich für eine Anschlussfinanzierung, bei der es nur wenig zu beachten gilt. Die Bank für den neuen Kredit können Sie selbst wählen – hier empfiehlt sich unbedingt ein Vergleich verschiedener Angebote, den wir gern für Sie übernehmen. Kosten, wie die Vorfälligkeitsentschädigung, kommen nicht auf Sie zu!
Sie müssen einzig und allein darauf achten, dass Sie frühzeitig mit den Planungen beginnen. Denn die Umschuldung der Finanzierung kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Hauskredit nach zehn Jahren Laufzeit umschulden
Zehn Jahre, nachdem Sie die volle Darlehenssumme ausgezahlt bekommen haben, beginnt die Frist, ab der Sie Ihre Hausfinanzierung ebenfalls problemlos umschulden können. Dabei bietet sich der Wechsel zu einer neuen Bank an, bei der Sie als Neukunde meist bessere Konditionen für einen Kredit erhalten als bei Ihrer bisherigen. Auch in diesem Fall fällt bei der Umschuldung keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Dabei gehen Sie so ähnlich vor wie in dem Fall, wenn Sie einen Ratenkredit umschulden: Sie kümmern sich frühzeitig um eine Bank, bei der Sie von günstigeren Zinsen und einer passgenauen Laufzeit profitieren. Dann leiten Sie den Wechsel in die Wege. Auch dabei unterstützen wir Sie gern! Die KVB-Finanz steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu Ihrem Immobilienkredit haben, und übernimmt die Prozessabläufe für Sie.
Baufinanzierung bei berechtigtem Interesse umschulden
Sind die zehn Jahre Laufzeit noch nicht erreicht, kann eine Umschuldung auf einen neuen Kredit teuer werden. Der Gesetzgeber schützt die Bank mit § 490 BGB und bestätigt die Gültigkeit der Zehn-Jahres-Frist für ein Darlehen. Möglich ist dies nur bei berechtigtem Interesse.
Das berechtigte Interesse, um einen laufenden Kredit vorzeitig zu kündigen, begründet sich beispielsweise im Verkauf der Immobilie. Haben Sie für Ihre Hausfinanzierung einen festen Zinssatz vereinbart, wird bei vorzeitiger Kündigung die Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Lösen Sie ein Darlehen mit flexiblem Zinssatz frühzeitig aus, kommen Sie ohne aus.
Mit der Vorfälligkeitsentschädigung stellt Ihnen die Bank bei der Kündigung die nicht erhaltenen Zinsen und damit ebenfalls die entgangenen möglichen Investitionen in Rechnung. Ein fester Betrag für die Zahlung ist damit nicht festgelegt, sie wird individuell berechnet.