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Tarifeinigung im öffentlichen Dienst erzielt

KVB-Redaktion vom 29.06.2023

Im öffentlichen Dienst wurde nach zähen Verhandlungen endlich der gewünschte Durchbruch erzielt. Öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund auf ein Tarifergebnis geeinigt. Zum Großteil halten sich die beiden Seiten damit an den Schlichtervorschlag. So erhalten Beschäftigte eine Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro, einen Sockelbeitrag von 200 Euro und ab 1. März 2023 satte 5,5 Prozent mehr Lohn. Am 18. Mai 2023 ist der neue Tarifvertrag in Kraft getreten.

Die erste Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt im Juni 2023

Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragspartien eine Einigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erzielt. Um die gestiegenen Verbraucherpreise etwas abzufedern, wurde die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Das unterzeichnete Einigungspapier hat den Weg für die Sonderzahlungen endgültig geebnet. Die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro wird in mehreren Raten ausbezahlt. Die erste Zahlung erhalten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Juni 2023. Dabei sollen 1240 Euro fließen. Die Zahlungen sind steuer- und abgabenfrei. Die dann noch ausstehenden 1760 Euro werden ab Juli 2023 monatlich ausbezahlt. Bis zum Februar 2024 erhalten die Beschäftigten somit einen monatlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 220 Euro. Die tabellenwirksame Gehaltserhöhung tritt ab 1. März 2024 in Kraft. Zu einem Sockelbeitrag in Höhe von 200 Euro, gesellen sich dann 5,5 Prozent mehr Lohn.

Durch kommunale Arbeitgeber können die Zusatzkosten gestemmt werden

Die kommunalen Arbeitgeber sorgen dafür, dass die neuen Beschlüsse tatsächlich umgesetzt werden können. Doch wer kommt eigentlich in den Genuss der beschlossenen Zusatzleistungen? Die neuen Bestimmungen des Tarifvertrags betreffen Beschäftigte, die einen der folgenden Tarifverträge abgeschlossen haben:

• Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V),
• Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
• Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung),
• Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD),
• Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil,
• Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVHöD) und
• Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

Wurde ein außertarifliches Entgelt mit Beschäftigten vereinbart, welches sich über der Entgeltgruppe 15 TVöD bewegt, dann sind diese Beschäftigten von der Tariferhöhung ausgenommen. Für den Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N), greift die Erhöhung ebenfalls nicht.

Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten die Inflationsprämie zeitanteilig

Wer im öffentlichen Dienst in Teilzeit beschäftigt ist, der wird beim neuen Tarifvertrag natürlich auch berücksichtigt. Die Inflationsausgleichzahlungen erfolgen hier zeitanteilig und bemessen sich am Durchschnitt, der individuell vereinbarten Arbeitszeiten. Diese werden in Relation zur Regelarbeitszeit der Beschäftigen in Vollzeit gesetzt. Der errechnete Faktor bestimmt dann die Höhe der Zahlung.

Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVSöD, TVAöD, TVHöD und den TVPöD fallen, erhalten den Inflationsausgleich hälftig. Dies gilt auch für Beschäftigte der TV-Fleischuntersuchung. Wenn sich Beschäftigte bereits in Altersteilzeit befinden, wird der Inflationsausgleich bezogen auf die vereinbarte Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeit ebenfalls hälftig bezahlt.

Schon bald stehen Redaktionsverhandlungen an

Am 22. April 2023 haben der dbb beamtenbund und tarifunion, sowie die Gewerkschaft ver.di dem neuen Tarifvertrag für Bund und Kommunen zugestimmt. Dieser trat am 17. Mai 2023 in Kraft. Jetzt stehen noch die Redaktionsverhandlungen an. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ließ auf Anfrage über eine Sprecherin mitteilen, dass das Tarifergebnis im Rahmen der Redaktionsverhandlungen in Änderungstarife übertragen wird. Damit es nicht nur bei einer Einigung bleibt, sondern daraus formales Tarifrecht entsteht, war dieser Schritt erforderlich. Die Gewerkschaften, sowie VKA und Bund sind dafür Anfang Juni 2023 erstmals zusammengekommen. Erfahrungsgemäß ist hier nicht mit einer schnellen Einigung zu rechnen. Zwar wurde der Stein ins Rollen gebracht, doch in der Regel wird dieser Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Auf der Webseite der VKA, werden die finalen Tarifverträge nach Beendigung der Redaktionsverhandlungen veröffentlicht.

So sehen die Details der Tarifeinigung aus:

• die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro.
• Mit einem steuer- und abgabenfreien Betrag von 1.240 Euro netto beginnt die Ausgleichszahlung im Juni 2023.
• In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 kommen Zahlungen in Höhe von 220 Euro pro Monat dazu. Diese sind natürlich auch steuer- und abgabenfrei.
• Ab dem 1. März 2024 steigen die Einkommen der Beschäftigten tabellenwirksam um den Betrag von 200 Euro. Hinzu kommen 5,5 Prozent mehr Lohn.
• Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten und Auszubildende erhalten im Juni 2023 einen Inflationsausgleich in Höhe von 620 Euro. Von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden monatlich weitere 110 Euro netto ausgezahlt. Auch hier werden keine Steuern und Abgaben fällig.
• Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich ab März 2024 um 150 Euro.
• Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und endet am 31. Dezember 2024.

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