Im öffentlichen Dienst wurde nach zähen Verhandlungen endlich der gewünschte Durchbruch erzielt. Öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund auf ein Tarifergebnis geeinigt. Zum Großteil halten sich ...
Wie werden Sie zum Liebling des Maklers?
Auf jede Wohnung kommen inzwischen unzählige Bewerber und die Suche nach einer neuen Bleibe wird gerade in deutschen Großstädten zur Glückslotterie. Die Makler können sich die geeigneten Kandidaten nach Belieben aussuchen und rufen zum Teil nicht einmal mehr zurück, wenn sich ein Interessent meldet.
Doch wie hinterlassen Sie beim Erstkontakt einen guten Eindruck und werden zum Maklerliebling? Marc Kloetzel von der KVB Finanz GmbH erklärt Ihnen die wichtigsten Regeln. Wenn Sie sich auf eine Anzeige melden, dann sollten Sie sich beim Erstkontakt so verhalten:
Kontaktieren Sie den Makler zunächst per Mail
Wenn Sie auf eine Anzeige im Internet oder der Zeitung antworten, dann sollte die erste Kontaktaufnahme per Mail erfolgen. Greifen Sie erst nach ein bis zwei Tagen zum Hörer. So hat der Makler die Möglichkeit, sich einen Überblick über die einzelnen Bewerber zu verschaffen und auch Sie wirken durch die unaufdringliche Nachfrage seriös und interessiert. Falls Sie über Freunde oder Verwandte von der Wohnung erfahren haben, dann dürfen Sie das durchaus erwähnen. Handelt es sich dabei nämlich um Nachbarn oder Vormieter, dann hinterlässt diese Verbindung vielleicht einen guten Eindruck.
Verpassen Sie Ihrer Anfrage eine persönliche Note
Sie sollten den Eigentümer oder Makler nicht mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ ansprechen, sondern den tatsächlichen Namen in der Anrede verwenden. So entsteht eine persönliche Ebene und Sie zeigen auf, dass das Objekt der Begierde für Sie eine hohe Bedeutung hat. Gerne dürfen Sie bereits in der Anfrage erwähnen, warum Sie sich für die Immobilie interessieren.
Sparen Sie nicht mit Lob
Ein Makler ist auch nur ein Mensch und fühlt sich durch Lob geschmeichelt. Zeigen Sie Ihre Begeisterung und lassen Sie den Makler wissen, warum die Wohnung für Sie so einzigartig ist. Jeder Makler wünscht sich einen angenehmen Vertragspartner, weshalb Sie Ihre Chance erhöhen können.
Wie verhalten Sie sich beim Besichtigungstermin?
Seien Sie pünktlich
Eigentlich ist ein pünktliches Erscheinen eine Selbstverständlichkeit, doch heutzutage wird diese Verhaltensregel gerne gebrochen. Auch auf ein gepflegtes Äußeres sollten Sie achten und durch eine freundliche Art bestechen. Vor der Besichtigung sollten Sie nicht rauchen, weil ein Makler den Geruch sofort wahrnimmt und um den Zustand der Wohnung fürchtet.Es gibt eben keine zweite Chance für den ersten Eindruck!
Keine Kinder und Tiere mitnehmen
Lassen Sie Kinder und Tiere bei einer Wohnungsbesichtigung daheim. Wenn sich die Kinder auffällig verhalten oder der Hund bellt, dann sinken Ihre Chancen. Verschweigen sollten Sie Ihren Anhang aber nicht. Bei Tieren ist es bereits bei der schriftlichen Bewerbung wichtig zu erwähnen, dass das Tier auch allein daheim bleiben kann. Sollten Sie für das Tier eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, dürfen Sie diesen Aspekt gerne erwähnen.
Zeigen Sie Interesse
Sie sollten dem Makler klarmachen, warum genau dieses Objekt perfekt zu Ihnen passt. Zudem hört es jeder Makler gerne, wenn Sie einen langfristigen Verbleib in der Wohnung anstreben, weil Sie beispielsweise in der Nähe arbeiten oder sich Ihre Familie vor Ort befindet. Je detaillierter Sie Ihre Gründe schildern, desto eher bleiben Sie dem Makler im Gedächtnis. Streuen Sie in Ihre Ausführungen immer wieder Lob für die Wohnung ein.
Ehrlichkeit ist nicht immer Trumpf
Jeder Vermieter ist an einer langfristigen Vermietung interessiert. Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen oder in nächster Zukunft aufs Land ziehen wollen, sollten Sie dieses Vorhaben verschweigen.
Heben Sie Ihre Vorzüge hervor
Makler möchten eine Wohnung an ruhige Mieter übergeben. Sie sollten deshalb nicht erwähnen, dass Sie am Wochenende gerne Party machen. Erklären Sie dem Makler lieber, dass Sie nach der Arbeit in Ruhe abschalten möchten, gerne kochen oder Filme schauen. Fragen Sie explizit nach, ob das Haus tatsächlich ruhig ist.
Seien Sie spontan
Steht eine Wohnung ab sofort zur Vermietung, dann müssen Sie im Erfolgsfall startklar sein. Auch wenn Ihr alter Mietvertrag eine bestimmte Kündigungsfrist enthält, müssen Sie die sofortige Zusage ermöglichen. Möglicherweise finden Sie mit dem Vermieter oder Makler einen Kompromiss.
Wie sollten Sie bei der Bewerbung vorgehen?
Mit den Unterlagen warten
Sie können dem Makler bereits beim Besichtigungstermin Ihre Unterlagen überreichen. Besser ist es jedoch, wenn Sie Ihre Bewerbung erst im Anschluss abgeben. So erkennt der Makler, ob Sie ernsthaftes Interesse haben.
Folgende Unterlagen sollten bei keiner Bewerbung fehlen: Sehr wichtig ist die Bonitätsauskunft (SCHUFA-Auskunft). Über www.schufa.de können Sie diese anfordern. Eine Kopie Ihrer Einkommens-Nachweise aus dem letzten Quartal und eine Personalausweiskopie sollten der Bewerbung ebenfalls beiliegen. Bei Azubis oder Studenten sollte die Bewerbung beispielsweise eine Bürgschaft der Eltern enthalten. So kann sich der Makler sicher sein, dass die Begleichung der Miete kein Problem für Sie darstellt.
Geben Sie nicht auf
Sollen sich Verwalter oder Makler nicht melden, dann ist das natürlich frustrierend. Sie dürfen aber nicht aufgeben und telefonisch nachfragen. Wenn der Makler sich bei Ihnen melden wollte und der Kontakt ausbleibt, dann dürfen Sie am nächsten Tag einfach mal bei ihm anrufen. Wenn nach der Besichtigung drei Tage verstrichen sind, können Sie sich ebenfalls telefonisch nach Ihren Chancen erkundigen. Insbesondere bei einer Vielzahl an Bewerbern nimmt die endgültige Entscheidung viel Zeit in Anspruch. Sie rufen sich mit Ihrer interessierten Nachfrage ins Gedächtnis und verbessern dadurch möglicherweise Ihre Chancen.
Immer höflich bleiben
Sollte es tatsächlich zu einer Absage kommen, dann können Sie sich höflich nach dem Grund erkundigen. Eine Woche später können Sie auch nachfragen, ob der Vertrag mit dem ausgesuchten Mieter tatsächlich zustande gekommen ist. Manchmal springen Mieter ab und Sie erhalten eine neue Chance.