Im öffentlichen Dienst wurde nach zähen Verhandlungen endlich der gewünschte Durchbruch erzielt. Öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund auf ein Tarifergebnis geeinigt. Zum Großteil halten sich ...
Wer trägt zukünftig die Maklerkosten?
Bestellerprinzip auch für Immobilienverkäufe geplant. Verbraucherschützer stehen diesen Vorstoß skeptisch gegenüber
Der Haus- und Wohnungskauf soll laut Bundesjustizministerin Barley (SPD) revolutioniert werden. Das heißt wie bei Vermietungen, soll künftig auch beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung derjenige die Maklerkosten bezahlen, der ihn bestellt hat. Auf diese Weise soll das Eigenheim gerade für junge Familien wieder attraktiver werden. Anders formuliert sind für viele junge Kaufinteressenten die Kaufnebenkosten zu hoch, bemängelt Barley. Durch die angestrebte Neuregelung sollen potenzielle Käufer beim Kauf einer Immobilie entlastet werden.
21.420 € Provision bei 300.000 € Kaufpreis
Dennoch machen sich viele Verkäufer die akute Wohnraumnot zu Nutze und lassen den Interessenten für die Maklerkosten aufkommen. Derzeit beträgt die Maklergebühr in Deutschland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. Allerdings sind diese Zahlen im Vergleich zu Europa überdurchschnittlich hoch. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einer 300.000 Euro Immobilie durchschnittlich rund 21.420 Euro für den Makler fällig werden. Die Vorsitzende der Grünen Bundesfraktion, Katrin Göring-Eckhardt, begrüßt den Vorstoß von Barley. Sie ist der Meinung „Wer bestellt, muss auch bezahlen“. Durch dieses Gesetz könnte der Gewinn der Makler um 600.000 Millionen Euro zurückgehen, was ca. 10 % Prozent Verlust bedeutet.
Warnung vor Kostenumlegung
Jedoch warnen Verbraucherschützer währenddessen davor, dass die Maklerkosten zukünftig direkt auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden und der Käufer somit keine reelle Entlastung zu spüren bekommt.
Marc Kloetzel von der KVB sieht im Bestellprinzip für Wohneigentum den Vorteil, dass viele potenzielle Käufer ermutigt werden in ein Eigenheim zu investieren. Dennoch muss es eine feste Regelung seitens der Regierung geben. Diese soll verhindern, dass die Courtage auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird. Dies ist die einzige Möglichkeit den Käufer zu entlasten und einen fairen Markt mit fairen Preisen zu schaffen, so Kloetzel.