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Was müssen Rentner bei einer Scheidung beachten?

KVB-Redaktion vom 30.07.2021

Wenn das Arbeitsleben vorbei ist und die Kinder aus dem Haus sind, kann man sich zusammen mit dem Ehepartner wieder völlig neuen Tätigkeiten widmen. Oftmals kommt dann jedoch die Erkenntnis, dass man sich im Laufe der Jahre auseinandergelebt hat. Wo einst noch Interesse und Liebe war, herrscht heutzutage nur noch Langeweile. Selbst auf gemeinsame Unternehmungen kann man sich nicht mehr verständigen.

43216 Ehen, die länger als 20 Jahre andauerten, wurden allein im Jahr 2019 geschieden. Eine Scheidung ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Beide Renten haben zusammen für ein gutes Leben gesorgt, doch durch die Scheidung kann sich die Lebensqualität ins Negative verändern.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten des Scheidungsverfahrens bzw. der Ehescheidung setzen sich aus Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zusammen. Während eine einvernehmliche Scheidung bereits mit Kosten in Höhe von 1500 Euro abgewickelt werden kann, könnten die Kosten bei einem Rosenkrieg schnell ins Unermessliche steigen und das Zehnfache kosten.

Was passiert bei einer Scheidung mit meinem Vermögen?

Die meisten Paare leben in einer Zugewinngemeinschaft, weil sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Jeder Ehegatte behält im Rahmen der Zugewinngemeinschaft das Vermögen, welches er in die Ehe eingebracht hat bzw. während der Ehezeit erwirbt. Sein Vermögen verwaltet jeder Partner selbstständig und muss somit keine Rechenschaft ablegen.

Kommt es jetzt zur Scheidung, ist jedoch Vorsicht geboten. Das Vermögen, welches zwischen Eheschließung und Scheidung geschaffen wurde, muss im Falle einer Scheidung zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden.

Ist der Trennungsunterhalt mit Kosten verbunden?

Der Familienunterhalt verpflichtet Eheleute einander, die Familie zu versorgen. Der wirtschaftlich schlechter gestellte Partner darf auf im Trennungsjahr finanzielle Unterstützung vom besser situierten Partner verlangen. Beide Seiten sollen auch nach der Trennung über die gleichen finanziellen Möglichkeiten verfügen, wie sie im Laufe der Ehe geherrscht haben.

Müssen auch Rentner Unterhalt zahlen?

Wenn Rentner ein entsprechendes Einkommen haben, sind sich auch unterhaltspflichtig. Der Selbstbehalt darf dabei aber nicht unterschritten werden. In diesem Jahr (2021) liegt der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegatten bei 1180 Euro. Sind Kinder da, die in die Unterhaltspflicht fallen, dann beträgt der Selbstbehalt den Kindern gegenüber 960 Euro.

Wie wird die Unterhaltspflicht berechnet?

Jeder erhält das Gleiche. Die Renten werden entsprechend geteilt.

Z. B.: Erhält der Mann eine monatliche Rente von 2000 Euro, während die Frau 1000 Euro verdient, dann werden die beiden Renten addiert. In der Summe macht das 3000 Euro. Geteilt durch zwei ergibt sich ein Anspruch von 1500 Euro pro Ehepartner. Da die Frau bereits 1000 Euro verdient, muss ihr der Ex-Mann 500 Euro bezahlen. Beim Mann ist der Selbstbehalt ebenfalls gewahrt, da er nicht unter der Grenze von 1180 Euro liegt und ihm 1500 Euro zur Verfügung stehen.

Steht der Anspruch auf Witwenrente einem Geschiedenen zu?

Das Recht auf Witwenrente entfällt mit der Scheidung. Zudem bekommt man nur in Ausnahmefällen die abgetretene Rente zurück. Und zwar dann, wenn beim Tod des Ex-Partners die Scheidung in den letzten drei Jahren vollzogen wurde und die Ehe mindestens drei Jahre bestand.

Hat die Scheidung erbrechtliche Folgen?

Laut Gesetz haben Ehepartner gegenüber dem anderen ein Erbrecht. Nach einer Scheidung ist dieser Anspruch sofort hinfällig. Sollte der Erblasser während des Scheidungsverfahrens sterben und er hat den Antrag auf Scheidung bereits eingereicht oder dem Scheidungsantrag des Ehegatten zugestimmt, dann erlischt für den verbliebenen Ehegatten ebenfalls das gesetzliche Erbrecht.

Anders sieht es bei den Kindern aus. Diese bleiben unabhängig von der Scheidung weiterhin Erben.

Tipp: Bitte beachten Sie, dass Sie auch Ihr Testament ändern sollten. Nur so geht Ihr letzter Wille tatsächlich in Erfüllung.

Welche Alternativen gibt es zu einer Scheidung?

Wer sich im Alter scheiden lässt, der nimmt viele Nachteile in Kauf. Der Erbanspruch geht verloren und auch die übertragenen Rentenansprüche. Der Anspruch auf Witwenrente erlischt ebenfalls. Viel günstiger wäre es nach Meinung der Experten, die Trennung zu vereinfachen und lediglich mit einem Vertrag zu fixieren. Durch einen gemeinsamen Erbvertrag oder ein Testament können auch die erblichen Aspekte berücksichtigt werden.

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