Im öffentlichen Dienst wurde nach zähen Verhandlungen endlich der gewünschte Durchbruch erzielt. Öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund auf ein Tarifergebnis geeinigt. Zum Großteil halten sich ...
Verbraucherschutz schreitet ein gegen Inkasso-Wucher
Viele Unternehmen werden in letzter Zeit richtig einfallsreich, um ausstehende Forderungen durch Inkassokosten in die Höhe zu treiben. Schnell kommen zu Ihrem versäumten Rechnungsbetrag horrende Gebühren und Mahnkosten hinzu, denen sicherheitshalber gleich mit Pfändungsdrohungen Nachdruck verliehen wird. Diesen Geschäftspraktiken sind die Verbraucherschützer jetzt auf den Grund gegangen.
Kleiner Aufwand, großes Geschäft
Bis zu einem Betrag von 500 Euro verlangen viele Inkassofirmen 70,20 Euro Gebühren. Das nennt sich anwaltliche Mittelgebühr und ist ein gutes Geschäft, wenn man überlegt, dass die Briefe aus standardisierten Textbausteinen bestehen und automatisiert versendet werden.
“Selbst dann, wenn die offene Hauptforderung nur 10 oder 20 Euro betrug, dürfen die Gebühren 70,20 Euro betragen”, erläutert Wolfgang Schuldzinski vom Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Maximal 27 Euro wären gerechtfertigt, was der unteren Grenze der Anwaltsgebühr entspricht.
Unternehmen sollen besser prüfen, wen sie mit Inkasso beauftragen
Schuldzinski sprach von einer “Konsumentenplage des 21. Jahrhunderts”. Selbst große und renommierte Unternehmen würden durch ein Inkassobüro ihren Kunden hohe Kosten verursachen. Dafür genügt oft schon eine zurückgebuchte Lastschrift, etwa wenn das Gehalt erst später auf dem Konto gutgeschrieben wurde.
Firmen geben dann die Forderung einfach an das Inkassobüro weiter, ohne überhaupt eine Mahnung an den Kunden verschickt zu haben. “Die Unternehmen müssen mindestens einen Mahnversuch beim Kunden starten, bevor sie den Fall an ein Inkassobüro abgeben”, fordert der Verbraucherschützer. Wenn die Unternehmen nicht von ihrem Einfluss auf die Verfahren Gebrauch machten, würde die Verbraucherzentrale mit Abmahnungen und Musterprozessen versuchen, die Inkassokosten zu begrenzen.
Unseriöse Inkassobüros erkennen
Jedes Inkasso-Unternehmen muss nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz registriert sein und benötigt dafür einen Bescheid vom Landgericht. Sie können das zum Beispiel im Rechtsdienstleistungsregister nachprüfen. Zudem muss das Schreiben mit der Forderung bestimmte Formalitäten enthalten:
Welches Unternehmen hatte die ursprüngliche Forderung?
Wann wurde der Vertrag geschlossen?
Um welche Dienstleistung oder welches Produkt geht es konkret?
Ist die Zahlungsfrist so gesetzt, dass Sie sie realistisch erfüllen können?