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Sondertilgungen verkürzen bereits mit 2.000 Euro die Restlaufzeit von Krediten deutlich

KVB-Redaktion vom 07.06.2018

Das Recht auf Sondertilgungen kann beim Kauf von Häusern durchaus wichtig sein und deshalb raten Verbraucherschützer dazu, sich diese Klausel in den Vertrag einbauen zu lassen. Eine Musterrechnung zeigt auf, dass bereits sehr geringe Sonderzahlungen für eine drastische Reduzierung der Darlehenslaufzeit sorgen können.

In den vergangenen Jahren stiegen die Preise für Immobilien massiv an. Wer dennoch Immobilien kauft, der muss zum Teil hohe Beträge finanzieren. Die Hypothekenzinsen sind zwar günstig, Sondertilgungen können dennoch eine entscheidende Rolle spielen. So lassen sich die Zinskosten senken und auch die Laufzeit des Kredits wird spürbar gekürzt. Anhand zweier Musterrechnungen möchten wir aufzeigen, warum es sich durchaus lohnt, übriges Geld zunächst einmal in den Kredit einfließen zu lassen und nicht auf dem Sparkonto zu platzieren.

Rechenbeispiele

Die Annahmen:

• Objekt in 81825 München
• Darlehenssumme 300.000 Euro
• Beleihungsgrenze 79 Prozent des Immobilienwertes
• Jährlich 3 Prozent Tilgung
• Auszahlung am 1. April 2018
• Sollzinsbindung 15 Jahre
• Ende der Zinsbindung 31. März 2033
• Der Darlehensnehmer ist angestellt

Fall 1: Darlehensnehmer verzichtet auf sein Recht auf Sondertilgung

Monatsrate: 1175,00 Euro
Tilgung: 3 Prozent
Zins: 1,7 Prozent
kalkulierte Gesamtlaufzeit: 26 Jahre, 6 Monate
Während der Sollzinsbindung von 15 Jahren absolut gezahlte Zinsen: 57.850 Euro
Restschuld zum 31. März 2033: 146.350 Euro

Fall 2: Darlehensnehmer tätigt während der Vertragslaufzeit 15 Sondertilgungen in Höhe von je 2.000 Euro (die Abbuchung der Sondertilgung erfolgt jährlich immer zum 1. Juni)

Monatsrate: 1175,00 Euro
Tilgung: 3 Prozent
Zins: 1,7 Prozent
kalkulierte Gesamtlaufzeit: 23 Jahre, 7 Monate
Während der Sollzinsbindung von 15 Jahren absolut gezahlte Zinsen: 53.487 Euro
Restschuld zum 31. März 2033: 111.938 Euro

Große Ersparnisse möglich

Anhand der beiden Rechenbeispiele wird aufgezeigt, dass sich die Darlehenslaufzeit durch die getätigten Sonderzahlungen um drei Jahre reduzieren lässt. Die Höhe der Zinsen wird durch die Sonderzahlungen ebenfalls gedrosselt, da sich die verzinste Restschuld, welche als Berechnungsgrundlage der Zinsen gilt, ebenfalls reduziert.

Wenn ein Darlehensnehmer komplett auf Sondertilgungen verzichtet, dann beträgt die Restschuld nach 15 Jahren im ersten Beispielfall immer noch 146.350 Euro. Wenn er dagegen pro Jahr eine Sondertilgung in Höhe von 2.000 Euro leistet, dann reduziert sich die Restschuld wie im erklärten Fall auf 111.938 Euro. Sie liegt durch die Sonderzahlungen also um 34.412. Euro niedriger, obwohl die Höhe der tatsächlich geleisteten Sonderzahlungen nur 30.000 Euro beträgt. Der Käufer spart sich damit 4.363 Euro Zinsen (ohne Sondertilgung 57.850 Euro, mit Sondertilgung 53.487 Euro)

Noch drastischer wird die Ersparnis unter Berücksichtigung aller Komponenten. So ergeben die Restschuldersparnis und der addierte Zins eine Summe von 38.775 Euro, obwohl nur 30.000 Euro zusätzlich investiert wurden. Die Rechnung geht also auf und der Käufer hat mit der Sonderzahlung alles richtig gemacht.

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