Im öffentlichen Dienst wurde nach zähen Verhandlungen endlich der gewünschte Durchbruch erzielt. Öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund auf ein Tarifergebnis geeinigt. Zum Großteil halten sich ...
Neues für 2021 – Alle Änderungen im Überblick
Rentenerhöhung, neue Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Technologien und der Abbau des Solidaritätszuschlags.
Nicht nur die Corona-Krise soll im Jahr 2021 beendet werden, die Bundesregierung will durch gezielte Maßnahmen auch die Bürger finanziell entlasten. Zudem soll es beim Thema Klimaschutz maßgebliche Verbesserungen geben.
Die Bundesregierung hat viele Änderungen auf den Weg gebracht. Doch wird 2021 im Vergleich zum Corona-Jahr 2020 finanziell wirklich besser?
Finanzielle Entlastungen gibt es hier:
– Grundrente: Etwa 1,3 Millionen Menschen mit geringer Rente erhalten 2021 einen Aufschlag. Von dieser Erhöhung profitieren diejenigen Rentner, die aus Pflegetätigkeit, Beschäftigung und Kindererziehung mindestens 33 Rentenbeiträge aufweisen können. Die Lebensleistung soll durch die Erhöhung anerkannt und der Gang zum Sozialamt vermieden werden.
Durchschnittlich beträgt der Zuschlag 75 Euro. Offiziell startet die Grundrente zwar zum 1. Januar, aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands wird die sich Auszahlung vermutlich jedoch um einige Monate verzögern. Die vorenthaltenen Beträge werden dann aber rückwirkend erstattet.
– Pauschale für Homeoffice: Gerade in der Corona-Krise wird viel von Zuhause aus gearbeitet. Wer Homeoffice betreibt, der darf sich jetzt über einen Steuerbonus freuen. Für jeden Tag im Homeoffice, werden fünf Euro angerechnet. Der Höchstwert beträgt 600 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann unter Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Von der Entlastung profitieren allerdings nur die Steuerzahler, bei denen die Werbekostenpauschale ohnehin die 1000 Euro-Grenze überschreitet.
– Abbau des Solis: Der Solidaritätszuschlag fällt für fast alle Bürger weg. Lediglich die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen müssen den Solidaritätszuschlag weiterhin bezahlen.
– Mehrwertsteuer: Seit Januar gilt auf die meisten Güter wieder der gewohnte Steuersatz von 19 Prozent. Waren des täglichen Bedarfs werden mit 7 Prozent besteuert.
– Grundsicherung: Die Regelsätze für Hartz IV sind leicht gestiegen. Künftig erhält ein alleinstehender Erwachsener 446 Euro pro Monat. Das entspricht einem Plus von 14 Euro. Um 45 Euro auf 373 Euro steigt der Satz bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren beziehen seit Januar 309 Euro und somit einen Euro mehr. Kinder bis fünf Jahre erhalten zukünftig 283 Euro im Monat. Also 33 Euro mehr als 2020.
– Mindestlohn: Eine Steigerung ist auch beim gesetzlichen Mindestlohn zu verzeichnen. Dieser beträgt ab sofort 9,50 Euro pro Stunde. Davor lag der Satz bei 9,35 Euro.
– Kindergeld und Kinderzuschlag: Das Kindergeld steigt von 204 auf 219 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind. Die Steigerung von 210 auf 225 Euro gilt für das dritte Kind. Beim vierten Kind werden zukünftig statt 235 Euro ganze 250 Euro vom Staat bezahlt.
Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde 2021 ebenfalls erhöht. Die Anhebung auf 8388 Euro entspricht einer Erhöhung um mehr als 500 Euro. Der Kinderzuschlag (zusätzliche Kindergeld-Leistung für Familien mit kleinem Einkommen) verzeichnet ebenfalls einen Anstieg (205 Euro Maximalbetrag).
– Einkommenssteuer: Auf den Grundfreibetrag müssen keine Steuern gezahlt werden. Dieser ist auf 9744 Euro erhöht worden. Davor lag er bei 9408 Euro. Zudem wurde die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig wir, leicht angehoben. Das Brutto-Jahreseinkommen muss mindestens bei einem Betrag von 57919 Euro liegen.
– Menschen mit Behinderung erhalten Steuererleichterungen: Menschen mit Behinderung können seit dem Jahreswechsel höhere Pauschalbeträge bei der Steuererklärung geltend machen. Dadurch ergeben sich vielfältige Sparmöglichkeiten. Zusätzlich wird der Verwaltungsaufwand reduziert. So müssen beispielsweise Fahrtkosten nicht mehr einzeln nachgewiesen werden. Konkret sieht das so aus: Ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent beträgt die Pauschale 1140 Euro. Bei 100 Prozent liegt sie bei 2840 Euro.
– Lebensversicherung: Bei der Lebensversicherung gibt es ebenfalls Sparpotential, da sich diese nun besser vergleichen lassen. Die sogenannten Effektivkosten müssen seit dem 1. Januar von den Versicherungsunternehmen nach einheitlichen Regelungen angegeben werden. Somit ist für die Verbraucher besser nachvollziehbar, welchen Einfluss die Vertragskosten auf die Auszahlung der Lebensversicherung haben.
– Maklerkosten: Vor dem Jahreswechsel mussten Käufer einer Immobilie in der Regel die kompletten Maklerkosten übernehmen. Ab sofort muss der Käufer nur noch maximal die Hälfte davon übernehmen und zwar erst dann, wenn die Zahlung des Verkäufers nachgewiesen ist.
Hier wird das Jahr 2021 teurer:
Nicht in allen Bereichen ist im Jahr 2021 mit finanziellen Entlastungen zu rechnen. Gerade die Klimaschutz-Maßnahmen sorgen dafür, dass Bürger tiefer in die Tasche greifen müssen.
Hier wird es teurer:
– CO2-Preis: Seit Jahresbeginn greift für Verkehr und Heizen ein nationaler CO2-Preis. Das Ziel ist es, klimafreundliche Energien voranzubringen und die Preise für fossile Energien zu erhöhen. Verkaufende Unternehmen (wie beispielsweise Raffinerien) müssen pro CO2-Tonne, die beim Verbrennen von Erdgas, Heizöl, Diesel oder Benzin entsteht, 25 Euro bezahlen.
Für die Verbraucher ergibt sich daraus ein Haken: Sie müssen mit höheren Kosten rechnen, da die Mehrpreise direkt an die Verbraucher weitergegeben werden. Der Literpreis Benzin steigt laut Bundesregierung somit um 7 Cent. Bei Erdgas beträgt die Erhöhung 0,6 Cent pro Kilowattstunde und bei Heizöl und Diesel muss pro Liter mit einer Erhöhung von 7,9 Cent kalkuliert werden.
Die Kunden trauten am Neujahrstag ihren Augen nicht. Zum Teil wurde der Literpreis um unglaubliche 17 Cent angehoben.
Im Gegenzug soll an anderer Stelle eine Entlastung erfolgen. Durch Steuermittel wird die von den Bürgern mit dem Strompreis zu zahlende Ökostrom-Umlage gesenkt.
– CO2-Komponente beim Wohngeld: Gerade Geringverdiener trifft die CO2-Bepreisung hart. Damit diese nicht belastet werden, greift beim Wohngeld zukünftig die CO2-Komponente. Durch den Zuschlag werden die errechneten Mehrkosten beim Heizen ausgeglichen. Die Höhe des Zuschlags orientiert sich an der Größe und dem Einkommen des Haushalts.
– KFZ-Steuer: Die KFZ-Steuer steigt für neue Autos mit erhöhtem Spritverbrauch. Der Kauf von sparsamen PKWs soll dadurch gefördert werden. Nicht betroffen davon sind bereits zugelassene Fahrzeuge. Pro Jahr wird die KFZ-Steuer einer Studie zufolge durchschnittlich um 15,80 Euro teurer.
– Personalausweis: Seit Jahresbeginn werden für einen neuen Personalausweis 37,00 Euro fällig. Vorher lag der Preis bei 28,80 Euro. Hiervon sind Bürger betroffen, die mindestens 24 Jahre alt sind. Der Personalausweis gilt in diesem Fall nämlich 10 Jahre. Bei jüngeren Antragstellern werden 22,80 Euro fällig, da deren Ausweis bereits nach sechs Jahren erneuert werden muss.
– Beitragsbemessungsgrenzen: Im Westen sind in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung nun Beiträge bis zu einem Einkommen von 7100 Euro fällig. Vorher waren es 6900 Euro. Im Osten Deutschlands erhöht sich das Einkommen auf 6700. Hier waren es vorher 6450 Euro. Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hat sich die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich zu Jahresbeginn auf 4837,50 Euro pro Monat erhöht. Der alte Betrag lag bei 4687,50 Euro.
Folgende weitere Änderungen traten 2021 in Kraft
Für die Deutschen hat sich im neuen Jahr nicht nur aus finanzieller Sicht einiges verändert.
– Fleischindustrie: Seit dem 1. Januar sind Werkverträge in Schlachthöfen verboten. Davon sind in erster Linie Arbeitnehmer aus Osteuropa betroffen. Beim Zerlegen und Schlachten soll es zudem keine Leiharbeit mehr geben.
– Ultraschall: Wenn ein Ultraschall bei ungeborenen Babys nicht medizinisch notwendig ist, ist er ab 2021 verboten. So sollen Babys vor negativen Einflüssen durch das sogenannte “Babyfernsehen” geschützt werden.
– Upskirtingverbot: Wer heimlich unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, muss seit Jahresbeginn 2021 mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die Verbreitung der Aufnahmen wird in gleichem Maße bestraft.
– Verbot von Einwegplastik: In der ganzen EU ist ab 3. Juli 2021 der Verkauf bestimmter Einwegplastik-Artikel verboten. Dazu zählen Besteck, Wattestäbchen, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen für Tee oder Kaffee und Luftballon-Halter. Beim Essen zum Mitnehmen sind zudem Styroporbehälter und -becher untersagt.
– Elektronische Patientenakte: Allen Versicherten werden seit dem 1. Januar elektronische Patientenakten angeboten. Die Nutzung dieser ist freiwillig. In der Patientenakte werden zum Beispiel Medikamentenpläne, Röntgenbilder und Befunde gespeichert. Eine etwas „abgespeckte“ Variante ist beim Datenschutz vorgesehen. Patienten dürfen selbst bestimmen, welche Daten hinterlegt und welchem Arzt diese zugänglich gemacht werden. Für 2022 ist vorgesehen, für einzelne Dokumente je nach Arzt genauere Zugriffe zu ermöglichen.