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Immer mehr Banken kassieren durch Strafzinsen ab! Was raten Verbraucherschützer?

KVB-Redaktion vom 26.05.2021

Immer mehr Kunden werden von ihren Banken mit der Zahlung von Strafzinsen belastet. Die Kosten sind enorm und die Verärgerung der Kunden verständlich. Der Verweis auf die EZB hilft den Kunden in diesen Fällen nicht weiter, zumal die Begründung von Verbraucherschützern als fadenscheinig bezeichnet wird.

– Nutzen Banken das überschüssige Kapital ihrer Kunden nicht für eigene Geschäfte, dann müssen sie seit dem Sommer 2014 an die EZB Strafzinsen für diese Gelder zahlen.
– Immer mehr deutsche Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen und private Banken geben diese Belastungen in voller Höhe an ihre Kunden weiter.
– Dieses Vorgehen wird von Verbraucherschützern als „nicht zulässig“ angesehen. Die Kunden werden von den Kreditinstituten dadurch doppelt zur Kasse gebeten.

Immer mehr Banken kassieren mittels Strafzinsen ab

Immer mehr Banken in Deutschland bitten ihre Kunden darum, für Guthaben auf Tagesgeld, Festgeld, Girokonten oder Sparbuch zur Kasse. Bundesweit verlangen inzwischen 314 Banken diese Strafzinsen, die gerne auch als Verwahrentgelte schöngeredet werden. Im Vergleich zum Jahresanfang ist die Zahl somit um 130 Banken gestiegen. Ein Ende dieser Entwicklung ist noch lange nicht in Sicht, da beinahe täglich neue Banken diesem Trend folgen. Nicht nur die Zahl der Banken wird also steigen, auch die Freibeträge werden zu Ungunsten der Kunden angepasst.

Die Freibeträge werden bei immer mehr Banken geringer

Früher wurden in erster Linie hohe Guthaben ab einer Summe von etwa 300.000 Euro mit Strafzinsen versehen. Inzwischen ist bei vielen Kreditinstituten die Messlatte rapide gesunken. Selbst Guthaben von 50.000 Euro oder weniger werden von Banken inzwischen gerne mit Gebühren belegt. Es gibt sogar Banken, die bereits ab dem ersten Euro die Kasse aufmachen. Dazu gehören zum Beispiel die Sparkasse Ingolstadt, die VR-Bank Neuburg-Rain oder die Sparkasse Dillingen-Nördlingen.

Bei der Sparkasse Bamberg kommt ein Strafzins von 0,6 Prozent bei einem Guthaben ab 25.000 Euro zur Geltung. Bereits ab 20.000 Euro Guthaben bittet die VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach zur Kasse. Die PSD Bank Rhein-Ruhr schießt den Vogel ab. Ab einem Guthaben von 500.000 Euro wird ein satter Strafzins von einem Prozent verlangt.

Die Begründung der Banken liegt in der Politik der EZB

Die Geldinstitute weisen die Schuld von sich und betonten stets, dass ihnen überhaupt keine Wahl bliebe. Die Banken müssen ihre überschüssigen Gelder bei der EZB parken, sofern diese nicht für andere Geschäfte genutzt werden. Dafür verlangt die EZB von den Banken Zinsen und diese werden oftmals ohne Abzüge an die Bankkunden weitergegeben. Derzeit liegt der Zinssatz der EZB bei 0,5 Prozent.

2,7 Milliarden Euro erhält die EZB von deutschen Banken

Beobachter der Branche brechen für die Banken zumindest eine kleine Lanze. So hat sich die Ausgangslage für die Kreditinstitute zuletzt durchaus zugespitzt. Während der Corona-Pandemie haben die Menschen weniger Geld ausgegeben und die Bank-Guthaben sind demzufolge auf 585 Milliarden Euro gestiegen. Dennoch können Verbraucherschützer die Erklärungen der Banken in dieser Form nicht gelten lassen. Erst 2014 haben die Banken beispielsweise die Gebühren für Girokonten erhöht und diese Erhöhung mit der Regelung der EZB zur Einlagefazilität begründet. Mit derselben Begründung kassieren die Banken durch die Strafzinsen nun doppelt ab.

Rechtlich sind Strafzinsen nicht zulässig

Entsprechende Gerichtsverfahren haben gezeigt, dass Strafzinsen rechtlich nicht zulässig sind. Die Begründung basiert im Kern auf zwei Überlegungen. Bei Giro- und Tagesgeldkonten, also sogenannten Sichteinlagen, liegt der Geschäftszweck nicht auf dem Verwahren von Guthaben. Vielmehr wird hier die schnelle Verfügbarkeit des Geldes geschätzt. Bei Festgelder oder Sparbüchern ist das natürlich anders. Im Mittelpunkt steht hier der Vermögensaufbau. Wenn nun Verwahrungsentgelte bzw. Strafzinsen auf die Guthaben erhoben werden, dann steht das im Gegensatz zum eigentlichen Zweck der Konten. Die Geschäftsgrundlage entfällt somit.

Was raten Verbraucherschützer? Wie können Kunden Strafzinsen vermeiden?

1. Vertrag

Wenn Änderungen der Geschäftsbedingungen anstehen, dann benötigen die Banken das Einverständnis der Kunden. Gerade die Erhebung von Strafzinsen auf Einlagen bedarf dieser Zustimmung. Erhalten Kunden von ihrer Bank ein Anschreiben mit den entsprechenden Änderungen, dann sollte dieses Schreiben im Vorfeld genau geprüft werden. In einigen Fällen empfiehlt es sich auch, einen anderweitigen Experten oder einen Anwalt damit zu beauftragen.

2. Kündigungsdrohung

Häufig drohen Banken und Sparkassen ihren Kunden mit einer Kündigung, wenn sie sich bei der Einführung von Strafzinsen nicht zum Einlenken bewegen lassen. Im Zweifelsfall sollte man in diesem Fall das Gespräch mit der Bank suchen. Bevor Kunden ihre Geschäftsbeziehung zu einem Wettbewerber verlagern, sehen viele Banken von einer Kündigung ab und bessern bei den Konditionen nach. Somit kann ein Gespräch im Vorfeld also durchaus sinnvoll sein.

Wichtig: Auch wenn es zu einem Gespräch kommen sollte, müssen sich Bankkunden bereits frühzeitig auf eine Beendigung der Geschäftsbeziehung vorbereiten. Im besten Falle holen sie sich schon Angebote ein, damit sie im Fall der Fälle eine Alternative parat haben.

3. Freibetrag

Viele Kunden möchten bei ihrer Bank bleiben. Das kann zum Beispiel an der guten Lage der Bank liegen, da gerade auf dem Land die Auswahl begrenzt ist. Viele Kunden haben auch ein gutes Verhältnis zu ihrem Berater oder sind einfach zu bequem, um erneut ein Konto zu eröffnen. Doch auch in solchen Fällen sollten Kunden ein paar grundlegende Sachen beachten.

Vor allen Dingen sollte die Freigrenze im Blick behalten werden. Bis zu welchem Betrag bleibt das Guthaben unangetastet? Freigrenzen von 500.000 Euro sollten in den allermeisten Fällen genügen. Die Einlagensicherung pro Person greift jedoch nur bis zu einem Betrag von 100.000 Euro. Kunden sollten bei geringeren Freigrenzen genau rechnen. Oftmals reicht es bereits, einen Teil des Guthabens auf ein anderes Konto der Bank zu verlagern. Hier bietet sich zum Beispiel das Konto der Ehefrau an. Auch das Konto des Lebensgefährten könnte diese Rolle übernehmen. Wer unterhalb der Freigrenze bleiben will, der könnte auch ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Kontokosten und Freigrenzen der neuen Bank so geregelt sind, dass sich die Eröffnung für den Kunden tatsächlich lohnt. Es gibt also viele Möglichkeiten, wie Kunden die Strafzinsen umgehen können und diese sollten genau geprüft werden.

4. Alternative Anlagen

Es gibt sogar noch eine andere Möglichkeit, die Freigrenze für Guthaben zum umgehen. Dafür bieten viele Banken ihren Kunden alternative Anlagemöglichkeiten an. Hierzu zählen zum Beispiel hauseigene Fonds. Bei der Sparkassen-Gruppe wäre das der Deka-Fond. Die Kosten der Fonds liegen jedoch bei bis zu drei Prozent pro Jahr, weil hier die Anlage-Entscheidung von Fondsmanagern getroffen wird. Empfehlenswert können zudem Index-Fonds (ETF) sein. Diese tragen dazu bei, dass die Freigrenze unterschritten wird. So werden nicht nur Strafzinsen vermieden, die Kunden können auch für das Alter die nötige Vorsorge treffen. Ein ETF auf den Dax streut das Risiko sehr breit. So wird die Last auf über 30 Unternehmen verteilt und diese kommen aus den unterschiedlichsten Branchen. Dazu zählen beispielsweise Fonds aus den Branchen Chemie, Technologie, Auto oder Versicherungen. Die Gebühren sind ebenfalls überschaubar und bewegen sich pro Jahr zwischen 0,1 bis 0,2 Prozent.

Strafzinsen: Für die EZB-Vergabe kassieren die Banken doppelt

Die Banken verweisen beim Thema Strafzinsen immer auf ihre eigenen Kosten. Dieser Vergleich hinkt allerdings, da die Banken selbst bei der EZB in den Genuss von erhöhten Freibeträgen kommen. Die effektive Zinsbelastung durch die EZB liegt für die Banken somit eher im Bereich von 0,2 und 0,3 Prozent. Deshalb ergibt sich also durchaus eine Differenz zwischen dem Strafzins, den die Banken von ihren Kunden verlangen und dem Zinssatz, den die Banken tatsächlich an die EZB entrichten müssen. Je nach Angebot kann diese Lücke weit auseinanderklaffen. Den entstandenen Gewinn behalten die Banken selbst, weshalb viele Verbraucherschützer das Vorgehen der Banken nicht ganz nachvollziehen können. Bevor man Strafzinsen zahlt, sollte sich jeder nach entsprechenden Alternativen umsehen. So können unnötige Kosten vermieden werden.

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