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Holen Sie sich jetzt diese Corona-Kohle vom Staat

KVB-Redaktion vom 16.04.2020

Wer kann mir eigentlich sagen, welche Corona-Hilfe mir zusteht? KfW-Kredite, Künstler-Hilfe, Stundungen und und und…

Die Corona-Soforthilfe kennen alle. Wussten Sie aber, dass es im Zuge der Corona-Krise für Kleinunternehmer noch mindestens 47 weitere Maßnahmen zur Förderung gibt?

Die Sozialversicherungsbeiträge? Die Umsatzsteuer? Kann ich meine Miete stunden lassen?

Wen kann ich bezüglich der Fördermaßnahmen fragen? Bin ich überhaupt für die Hilfe der GEMA, VG Wort oder der Künstlersozialkasse berechtigt? Erhalte von der KfW einen ERP-Gründerkredit?

Sie sollten sich das Geld vom Staat nicht entgehen lassen.

Das Problem: Im Dschungel der Fördermaßnahmen fehlt gerade den Kleinunternehmen oft der Durchblick, um sich in der Krise das nötige Geld zu holen. Der Grund: Die entsprechenden Maßnahmen wurden sehr rasch und nur vermeintlich unbürokratisch beschlossen.

Richtig erklären kann die Maßnahmen aber kaum jemand. Derzeit erleben die staatlichen Ansprechpartner einen Ansturm. Die Wartezeiten sind enorm.

Inzwischen gibt es aber eine übersichtliche und schnelle Online-Beratung. Bevor der Weg zum Anwalt oder zum Steuerberater gesucht wird, erhält man hier schnell Auskunft darüber, welche Hilfen überhaupt beantragt werden können.

Die „DurchblickMacher“ könnten für Abhilfe sorgen. Die gemeinnützige AG besteht aus Anwälten, Unternehmern und Steuer- und Finanzexperten. Sie haben in der Krise eine Gemeinschaft gegründet und die einzelnen finanziellen Hilfen gesammelt, übersichtlich gegliedert und auf Ihr Unternehmen bzw. Ihren jeweiligen Fall zugeschnitten.

Auf ihrer Onlineplattform ist ein Fragebogen zu finden, der nur wenige Angaben zu Ihrem Unternehmen verlangt (Rechtsform, Branche, Mitarbeiterzahl). Auch finanzielle Verpflichtungen (Steuern, Personalkosten, Kredite) müssen angegeben werden. Im Anschluss werden Ihnen die Fördermaßnahmen aufgezeigt, die für Ihr Unternehmen infrage kommen.

Wer erhält die Corona-Hilfen:

Mieter:

– Kann die Miete Corona-bedingt nicht gezahlt werden, dann genießen die Mieter für 3 Monate einen gesonderten Kündigungsschutz
– Gas, Strom und Telekommunikation dürfen in der gegenwärtigen Situation nicht abgeschaltet werden.

Eltern:

– Maximal 185 Euro mehr Zuschlag zum Kindergeld. Eltern erhalten für die Betreuung ihrer Kinder (unter 12 Jahren) den Lohn für 6 Wochen weiter (maximal 2016 Euro).

Arbeitnehmer:

– Eine Massenarbeitslosigkeit soll durch den Wechsel in Kurzarbeit verhindert werden. 60% des Lohns werden über die Bundesagentur übernommen. Wer Kinder hat, erhält sogar 67%.
– Die Sozialbeiträge werden den Unternehmen erstattet.

Hartz-IV-Empfänger:

– Arbeitsagentur: Wer Hartz-IV bezieht, muss nicht mehr persönlich bei der Arbeitsagentur vorstellig werden. Ein Anruf genügt.
– Für ein halbes Jahr verzichten die Jobcenter auf die Höhe der Wohnungsmiete und die Vermögensprüfung.

Selbstständige ohne Aufträge:

– Unterstützung in Höhe von 9.000 bis 15.000 Euro für Ein-Mann-Betriebe, Fotografen, Musiker, Pfleger und Heilpraktiker. Auch kleine Firmen (bis zu max. 10 Angestellte) erhalten diese Unterstützung für max. 3 Monate.
– Beantragung sofortiger Finanzspritzen.

Größere Unternehmen:

– Unbegrenztes KfW-Kreditprogramm
– Insolvenzrecht gelockert
– Bei Notlagen: keine Abführung von Sozialbeiträgen, spätere Steuerzahlung

Krankenhäuser:

– Intensivstation: 560 Euro pro Tag für OP-Verschiebungen und freigehaltene Betten. 50.000 Euro pro neue Behandlungseinheit mit künstlicher Beatmung. Bund darf Maßnahmen zur Beschaffung von Schutzausrüstungen und Arzneimitteln ergreifen.

Der Sprecher von „DurchblickMacher“, David Harnasch, hat eine klare Meinung: „Viele Leute trauen es sich nicht zu, ein kompliziertes Formular auszufüllen, ohne dafür die Hilfe ihres Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Der Respekt vor der Materie ist zu groß, weshalb auf die zustehende Hilfe lieber verzichtet wird. Wir wollen diese Leute abholen.“

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