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Höhere Mindestlöhne, Rentenerhöhungen, Entlastung bei der Steuer: 2022 bringt für einige Bürger finanzielle Verbesserungen. Hier sind acht Änderungen, die für mehr Geld im Portemonnaie sorgen

KVB-Redaktion vom 30.12.2021
Wer darf sich 2022 über mehr Geld freuen?

Das Jahr 2022 soll für zahlreiche finanzielle Verbesserungen sorgen. So dürfen sich Bürger über Rentenerhöhungen, höhere Mindestlöhne und Steuerentlastungen freuen. Folgende acht Änderungen bringt das Jahr 2022 mit sich.

In Ansätzen ist bereits klar, welche Umsetzungen durch die neue Bundesregierung ausgeführt werden. Einige Veränderungen für das Jahr 2022 sind aber schon jetzt beschlossene Sache. Anbei erläutern wir acht gesetzliche oder sonstige Änderungen, die im Jahr 2022 den Geldbeutel aufwerten könnten.

1. Mehr Mindestlohn

Im Jahr 2022 dürfen sich definitiv alle Bürger über mehr Geld freuen, die derzeit den gesetzlichen Mindestlohn beziehen. Dieser steigt nämlich zum 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde an. Es soll aber noch besser kommen. So hat die neue Bundesregierung eine Anhebung des Mindestsatzes auf 12 Euro zugesagt. Wann es allerdings zu dieser Erhöhung kommt, ist noch unklar. Eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro ist dagegen fix und tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft.

2. Höhere Mindestlöhne in bestimmten Branchen

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, kommt es in einzelnen Branchen auch zu Anhebungen beim tariflich geregelten Mindestlohn. Im Elektrohandwerk, bei Beschäftigen in der Aus- und Weiterbildung, sowie in der Fleischwirtschaft steigen die Mindestlöhne zum 1. Januar 2022. Ähnlich verhält es sich bei Geldkurieren oder Gebäudereinigern. In der Altenpflege werden die Mindestlöhne zum 1. April 2022 angehoben. Zahlreiche weitere Mitarbeiter profitieren im Laufe des Jahres noch von der Steigerung der Mindestlöhne. Dazu zählen Leiharbeiter, Dachdeckergesellen, Gerüstbauer und Steinmetze. Viele Branchen-Mindestlöhne liegen noch immer unter der 12-Euro-Marke. Durch die allgemeine Anhebung profitieren die Beschäftigen somit noch einmal.

3. Das Gehalt der Azubis steigt

Die Erhöhung der Mindestvergütung kommt auch Auszubildenden zugute. Der Azubi-Mindestlohn steigt für den Ausbildungsjahrgang 2022 von 550 Euro pro Monat im ersten Jahr auf 585 Euro pro Monat an. Ein Plus von 18 Prozent haben die Azubis dann im zweiten Ausbildungsjahr zu verzeichnen. Im dritten Ausbildungsjahr beträgt die Erhöhung sogar 35 Prozent im Vergleich zum Einstiegslohn. 40 Prozent beträgt die Steigerung im vierten Ausbildungsjahr. Auch hier kann es branchenspezifische Anpassungen geben, denn in einigen Tarifverträgen werden höhere Vergütungen für Azubis vorgesehen.

4. Höhere Renten

Zum 1. Juli 2022 können die 21 Millionen Rentner mit mehr Geld rechnen. Die Erhöhung fällt allerdings geringer aus, wie eigentlich angekündigt. Dies liegt am Nachholfaktor, den die neue Regierung wieder aktivieren will. Mit einer Anhebung um 4,4 Prozent in Westdeutschland rechnet derweil Arbeitsminister Hubertus Heil. In Ostdeutschland sollen die Rentner sogar 5,1 Prozent mehr Geld bekommen. Im Vergleich zum ursprünglichen Ansatz liegen diese Werte 0,8 Prozentpunkte unter dem ursprünglichen Plan.

5. Leicht steigende Hartz IV-Sätze

Die Sätze für Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung werden im Januar 2022 im Alter geringfügig angepasst. So erhält beispielsweise ein alleinstehender Erwachsener zum neuen Jahr pro Monat 449 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von drei Euro. In einem Bereich von zwei bis drei Euro liegt auch die Erhöhung bei den Sätzen für Kinder und Jugendliche. Interessant wird sein, wie das neue „Bürgergeld“ durch die Ampel-Regierung ausgestaltet wird. Dieses soll die Rolle von Hartz IV übernehmen. Im Koalitionsvertrag sind keine pauschalen Leistungserhöhungen benannt worden. Vielmehr soll es bessere Möglichkeiten geben, sich Geld hinzuzuverdienen. Die Prüfung von Wohnungsgröße und Vermögen soll zudem für zwei Jahre ausgesetzt werden.

6. Steuerzahler erhalten mehr Netto

Durch die Rechtsverschiebung des Steuertarifs profitieren zukünftig alle Einkommenssteuerzahler. Die Einkommensgrenzen für die Steuersätze erfahren eine Erhöhung um 1,17 Prozent. Durch diesen Schritt soll trotz derzeit hoher Inflation ein Ausgleich der „kalten Progression“ erzielt werden. Bei der Einkommenssteuer steigt der Grundfreibetrag, bis zu dem überhaupt keine Steuern anfallen. Das steuerfreie Einkommen steigt bei Ledigen von 9696 Euro auf 9984 Euro. Doppelt so hoch ist der Betrag bei Paaren.

7. Steuerfreier Corona-Bonus

Wegen besonderer Belastung erhalten einige Arbeitnehmer einen Corona-Bonus. Dieser ist bis Ende März 2022 steuerfrei. Die Höhe des Freibetrags liegt bei 1500 Euro. Sollten Arbeitnehmer bereits im Jahr 2020 einen solchen Bonus erhalten haben, dann wird dieser jedoch zu der Summe addiert.

8. Zuschuss bei der Betriebsrente

Wer das Modell der Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge hat, der kann vom Arbeitgeber 2022 auf alle Fälle einen Zuschuss erhalten. 15 Prozent beträgt diese Zuschusspflicht und sie greift auch bei Verträgen, die vor 2019 geschlossen worden sind.

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