Im öffentlichen Dienst wurde nach zähen Verhandlungen endlich der gewünschte Durchbruch erzielt. Öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund auf ein Tarifergebnis geeinigt. Zum Großteil halten sich ...
Grundsteuerreform – Langsam mehr als Schall und Rauch
Kleine Fortschritte zu vermerken
Die langersehnte Grundsteuerreform nimmt laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz langsam Form an. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig erklärt hat, kommt langsam Bewegung in die Reform. Bund und Länder haben noch bis Ende 2019 Zeit die neue Grundsteuerreform abzusegnen. Ist dies nicht der Fall wird sie gänzlich entfallen. Es handelt sich bei der Abschaffung der Grundsteuer um ein entstehendes steuerliches Defizit von ca. 14 Mrd. Euro jährlich. Das bedeutet, dass die verbleibenden acht Monate zur Gesetzesfindung von den Finanzministern von Bund und Ländern genutzt werden, um den neuen Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen.
Neue Verhandlungen machen Fortschritt
Nachdem Anfang März neue Verhandlungen von Bayern und Niedersachsen gefordert worden sind scheint nun erstmals die Möglichkeit auf eine Einigung zu bestehen. Die Ministerpräsidenten befürteten durch den zu hohen Verwaltungsaufwand höhere Kosten für den Steuerzahler. Dieser Kritikpunkt ist in die neuen Verhandlungen mit einbezogen worden.
Die Finanzminister von Bund und Ländern soll auf dem besten Weg zu einer einigung der Grundsteuerreform sein. Genaue Details sind bisher nicht bekannt gegeben worden. Allerdings soll nach der bevorstehenden Grundsteuerreform das gesamte Verfahren deutlich entbürokratisiert sein. In diesem sinne soll nicht mehr jedes einzelne Haus oder Wohnung bewertet werden. Vielmehr sollen Pauschalen genutzt werden, um die entsprechende Grundsteuer zu errechnen.
Bayern ist noch nicht überzeugt
Dennoch hat Bayern den Entwürfen der Grundsteuerreform bisher noch nicht zugestimmt. Der bayrische Ministerpräsident sieht im vorliegenden Modell die Gefahr, dass es weiterhin verfassungsrechtliche Probleme geben könnte. Seiner Meinung nach ist eine Berechung aufgrund der Fläche die beste Variante um den Grundsteuersatz zu berechnen.