Im öffentlichen Dienst wurde nach zähen Verhandlungen endlich der gewünschte Durchbruch erzielt. Öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund auf ein Tarifergebnis geeinigt. Zum Großteil halten sich ...
Eine neue Kreditfalle beim Hauskauf
Durch den angespannten Wohnungsmarkt in vielen Regionen befinden sich die Verkäufer einer Immobilie in einer komfortablen Situation. Sie können in alle Ruhe auf Interessenten warten und Preisangebote vergleichen. Selbst nachdem Käufer und Verkäufer sich über einen Hauskauf geeinigt haben, tritt häufig noch ein weiterer Interessent auf den Plan.
In Regionen mit großem Wohnungsmangel kommt es durchaus vor, dass dieser neue Interessent ein besseres Angebot vorlegt. Der Verkäufer kann in solchen Fällen seine ursprüngliche Zusage widerrufen oder einen höheren Preis verlangen. Wenn das Geschäft daraufhin platzt, kann das teuer werden, wenn der vermeintliche Käufer bereits eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat.
Nur 14 Tage Widerrufsrecht
Ein abgeschlossener Kreditvertrag kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen folgenlos widerrufen werden. Wer später vom Vertrag zurücktritt, muss mit erheblichen Kosten rechnen. Banken fordern in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung oder ein Aufhebungsentgelt für den nicht in Anspruch genommenen Kredit. Für eine übliche Finanzierung einer Immobilie können diese Kosten leicht mehrere tausend Euro betragen. Um diese Falle zu umgehen, sind zwei grundlegende Strategien denkbar. Entweder versucht der Käufer, dem Verkäufer den Widerruf seiner Zusage zu erschweren. Oder er hält sich einen Ausweg bei seiner Bank offen.
Ein Vorvertrag sichert den Hauskauf ab
Solange der Käufer nichts in der Hand hat als die mündliche Absichtserklärung des Immobilienbesitzers, kann er gegen dessen plötzlichen Sinneswandel wenig unternehmen. Auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt kommt ein solcher Sinneswandel nicht selten vor. Um überhaupt eine Chance vor Gericht zu haben, müsste er nachweisen, dass der Hausbesitzer niemals vorhatte, seine Zusage einzuhalten. Dies dürfte in der Praxis nahezu unmöglich sein. Besser ist die Position des Käufers, wenn er mit dem Verkäufer einen Vorvertrag abschließt. Allerdings muss auch dieser notariell beurkundet werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Mit Blick auf den Wohnungsmangel ist kaum zu erwarten, dass der Verkäufer diese Kosten freiwillig übernehmen wird.
Keinen Kredit vorzeitig abschließen
Am einfachsten wäre es natürlich, vor dem Abschluss des Kaufvertrags keinen Kreditvertrag zu unterzeichnen. Irgendeinen Nachweis über die gesicherte Finanzierung braucht der Käufer beim Notartermin allerdings. Ein möglicher Ausweg besteht darin, die Bank vorab um eine Finanzierungszusage zu bitten. Diese wird als Nachweise akzeptiert, dass die Bank den geplanten Hauskauf finanzieren wird.
Vorsicht ist besser
Auch wenn das Timing perfekt passt und der Kredit nicht länger als 14 Tage vor dem Notartermin abgeschlossen wird, kann immer noch einiges schief gehen. Der Verkäufer oder der Notar können zum Beispiel plötzlich erkranken, was eine Verschiebung des Termins erforderlich macht. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, hat keine andere Wahl, als den Kreditvertrag fristgerecht zu widerrufen. Vor dem neuen Termin muss sich der Käufer dann allerdings um eine alternative Finanzierung kümmern.