Im öffentlichen Dienst wurde nach zähen Verhandlungen endlich der gewünschte Durchbruch erzielt. Öffentliche Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Kommunen und Bund auf ein Tarifergebnis geeinigt. Zum Großteil halten sich ...
Das ändert sich 2017: Für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer
Wir alle sind Verkehrsteilnehmer. Daher ist es wichtig, sich über die Neuerungen, die das Jahr 2017 mit sich bringt, zu informieren. Neben Änderungen im Straßenverkehr wird es auch einige Neuerungen geben, die uns tiefer in die Tasche greifen lassen müssen.
Damit Sie wissen, was im Neuen Jahr auf Sie zukommt, hier das Wichtigste zusammengefasst:
Führerscheinprüfungen werden teurer
Die theoretische Prüfung erhöht sich um 90 Cent auf 11,90 Euro. Die Prüfung am Computer kostet 10,60 Euro und für die praktische Prüfung zahlt der künftige Autofahrer 91,50 Euro. Der künftige Motorradfahrer muss sogar 121,38 Euro für den praktischen Prüfungsanteil ausgeben.
Hauptuntersuchung (HU) wird ebenfalls teurer
Die Gebühren betragen je nach Bundesland zwischen 34,99 und 54,86 Euro.
PKW-Maut
Die ursprünglich schon für 2016 geplante PKW-Maut wird nach Zustimmung des Bundestages im Laufe des Kalenderjahres erwartet.
Rettungsgassen
Die Rettungsgasse wird statt bisher mittig nun so gebildet, dass Fahrer auf der linken Spur sich links halten, die danebenliegende Spur zur Rettungsgasse wird und die übrigen Spuren (oder evtl.auch nur noch die eine weitere) orientieren sich rechts.
Tabletverbot
Was bisher nur für Handys galt, wurde nun konsequenterweise ausgebaut: Absolutes Benutzungsverbot für Tablets oder E-Book-Reader am Steuer. Das Gesetzt wird im Laufe des Jahres in Kraft treten.
Ausweitung der 30er-Zonen
Bisher durften Gemeinden innerhalb einer Ortschaft entlang der Hauptverkehrsstraßen 30er-Zonen nur in nachweispflichtigen Fällen ausweisen, dann zum Beispiel, wenn nachweislich durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr Verkehrssicherheit zu erwarten ist. Ab diesem Jahr soll es Gemeinden erleichtert werden, 30er-Zonen für sich zu deklarieren.
E-Bikes auf Radwegen
E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h dürfen Radwege befahren, E-Bikes mit höherer Geschwindigkeit müssen die Fahrbahn benutzen.
Fahrradfahrer an Ampeln
Fahrradfahrer müssen sich an die Lichtzeichen für den Fahrverkehr halten, sofern es keine eigenen Lichtzeichen für Radfahrer gibt. Bisher galten für Radler die Fußgängerampeln.
Euro-4-Norm für Motorräder
Neuzugelassen werden ab Januar nur noch Motorräder und Kleinkrafträder mit nachgewiesener Schadstoffvorgabe Euro 4 (bisher Euro 3). Auch der maximale Geräuschpegel darf lediglich 80dB (A) betragen. Betroffen sind zunächst nur neue Fahrzeuge, ältere Modelle genießen Bestandsschutz.