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Baukindergeld: Was sollten Familien darüber wissen?

KVB-Redaktion vom 31.08.2018

Das sogenannte Baukindergeld ist eine Neuauflage der Eigenheimzulage, die 2006 abgeschafft wurde. Die neue Fördermaßnahme der Bundesregierung zielt darauf ab, es Familien mit Kindern zu erleichtern, Wohneigentum zu bilden. Haus- oder Wohnungskäufer erhalten demnach pro Kind einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro – und das zehn Jahre lang.

Wer also zum Kreis der Begünstigten gehört und den Kauf einer Immobilie plant, sollte seinen Förderanspruch geltend machen, denn das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Es sind jedoch bestimmte Kriterien zu erfüllen. Wir informieren nachfolgend, worauf es ankommt.

Wer kommt in den Genuss des Baukindergeldes?

Da der Wohnungsmarkt aktuell sehr angespannt ist, lohnt es sich für junge Familien angesichts der vom Bund bereitgestellten Fördermittel besonders, einen Immobilienkauf in Betracht zu ziehen. Als generelle Voraussetzung gilt, dass ein Anspruch auf Baukindergeld nur dann besteht, wenn es sich um den Ersterwerb einer Immobilie handelt, die selbst genutzt wird. Darüber hinaus sind weitere Regelungen zu beachten.

So muss eine Familie mindestens ein Kind haben und darf maximal über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 75.000 Euro – zuzüglich 15.000 Euro pro Kind – verfügen. Es erfolgt jedoch nur die Berücksichtigung der Kinder, die bei der Antragstellung noch nicht volljährig sind.

Beispielhafte Berechnung der Förderhöhe

Eine junge Familie mit drei minderjährigen Kindern darf gemäß der gesetzlichen Regelungen ein Haushaltjahreseinkommen von 120.000 Euro beziehen. Da pro Kind zehn Jahre lang ein jährlicher Zuschuss von 1.200 Euro an die Familie fließt, beträgt die Gesamtfördersumme in diesem Fallbeispiel 36.000 Euro. Eine Begrenzung der Kinderzahl ist derzeit nicht vorgesehen.

Die Fördermaßnahmen sind bundesweit einheitlich geregelt, abgesehen von Bayern. So geht der Freistaat einen Sonderweg und zahlt zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr plus eine einmalige Eigenheimzulage von 10.000 Euro, die nicht nur Familien mit Kindern, sondern allen Immobilienkäufern gewährt wird. Kauft unsere fünfköpfige Familie aus obigem Beispiel in Bayern ein Haus, beträgt die Fördersumme über zehn Jahre gerechnet somit 55.000 Euro.

Wo stellt man den Antrag und ab wann erfolgt die Zahlung des Baukindergeldes?

Da die Vorbereitungen zur Einführung des Baukindergeldes aktuell noch laufen, ist eine Antragstellung zurzeit nicht möglich, ein konkretes Datum steht aktuell noch nicht fest. Vermutlich wird die Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geregelt. So befindet sich auf der Homepage der staatseigenen Bank bereits ein diesbezüglicher Hinweis. Die Fördermittel sollen jedoch rückwirkend zum ersten Januar 2018 gezahlt werden. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 soll Familien Zeit bleiben, ihren Antrag einzureichen.

Immobilienkauf: Gibt es Ausschlüsse oder zählt jeder Kauf für die Förderung?

Ob Eigentumswohnung oder Reihenhaus, Doppelhaushälfte oder freistehende Villa, jede Immobilie, die ab dem 1. Januar 2018 gekauft wurde, kommt für die Gewährung der Fördermittel infrage. Familien mit Kindern, die ihren Wohnungs- oder Hauskauf im Jahre 2017 abgewickelt haben, gehen nach Stand der Dinge leer aus. Bei Neubauten ist zu berücksichtigen, dass hier das Datum der erteilten Baugenehmigung als Stichtag gilt.

Wer als junge Familie mit Kindern im fraglichen Zeitraum einen Wohnungs- oder Hauskauf getätigt hat oder dies aktuell plant, profitiert von den nicht unbeträchtlichen Zuschüssen und senkt seine Finanzierungskosten somit deutlich. Zudem sind die teilweise exorbitant hohen Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt für Immobilienkäufer sodann ein Problem von gestern.

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