circle iconKostenfrei anrufen unter 0800 / 59 49 596
Rufen Sie uns an
0800 / 59 49 596
Jetzt anrufen!
Anruf
Schreiben Sie uns
Jetzt unverbindlich anfragen
Jetzt schreiben!
Anfrage

Baukindergeld: Was gilt 2022 und was kommt danach?

Gerade Familien mit Kindern haben es schwer, sich ein Eigenheim zu leisten. Mit dem Baukindergeld schuf der Staat ein Förderinstrument für diese Gruppe und unterstützte sie zwischen 2018 und 2021 bei der Baufinanzierung. Doch nun lief die staatliche Förderung aus.

Unter bestimmten Umständen können Sie jedoch noch bis 2023 das Baukindergeld beantragen. Die KVB-Finanz zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Wie geht es nach Ablauf der Frist weiter? Was kommt nach dem Baukindergeld – welche Alternativen gibt es? Die KVB-Finanz steht Ihnen auch weiterhin zur Seite und legt Ihnen Ihre Optionen dar.

Ihre Vorteile
kvb_icons_kreditvermittler
Wir sind einer der marktführenden Kreditvermittler
kvb_icons_finanzierungsloesung
Aus über 70 Banken die bestmögliche Finanzierungslösung
kvb_icons_erfahrung
Erfahrung & Qualität aus 50 Jahren Erfahrung in der Branche
kvb_icons_beratung
Persönliche Beratung Auch bei Ihnen Zuhause möglich
Jetzt Vorteile sichern

Alle Informationen zum Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld bot der Gesetzgeber zwischen 2018 und 2021 eine staatliche Förderung an, um Familien mit mindestens einem Kind dem Traum vom Eigenheim näherzubringen und den Wohnungsmarkt etwas zu entspannen.

Im Förderzeitraum stellte der Staat Familien einen Zuschuss zum Kauf oder Bau von selbstgenutzten Immobilien zur Verfügung. Dieser Zeitraum ist inzwischen jedoch abgelaufen. Dennoch ist noch eine Beantragung möglich, sofern die Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllt sind.

Was ist Baukindergeld?

Bei dem Baukindergeld handelte es sich um eine staatliche Immobilienförderung für den Neubau oder Kauf. Der Staat wollte damit Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, für die sie Kindergeld erhalten, beim Aufbau von Wohnimmobilien unterstützen. Für maximal 10 Jahre sollte das Baukindergeld einmal jährlich ausgezahlt werden.

Voraussetzung für den Bezug von Baukindergeld war der Immobilienkauf oder das Vorliegen einer Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021.

Gefördert wurde, wer sich im Förderzeitraum …

  • … ein Haus als Eigennutzer gekauft oder gebaut hat.
  • …. eine Wohnung erworben hat, um selbst darin zu wohnen.

Muss das Baukindergeld zurückgezahlt werden?

Das Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden, weil es sich um eine staatliche Förderung handelt. Allerdings hat der Staat seinen Bezug an einige Bedingungen geknüpft.

Ebenso wenig wird das Baukindergeld besteuert. Es wird nicht als steuerpflichtiges Einkommen gerechnet.

Vater hebt Sohn in die Luft

Warum wurde Baukindergeld gezahlt?

Die aktuelle Lage am Wohnungsmarkt birgt viele Probleme: Die Mietpreise steigen, insbesondere, aber nicht nur in großen Städten und Ballungszentren. Gerade für Familien mit Kindern wird es dadurch schwierig, noch bezahlbare Wohnungen zu finden.

Mit Wohneigentum verhält es sich ähnlich. Die hohen Immobilienpreise machen es Familien mit Kindern schwer, sich ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Zumal bei kleinen Kindern noch mit einem Verdienstausfall gerechnet werden muss, um die Betreuung abzusichern. Geld für die Immobilienfinanzierung zu sparen, erscheint dahingehend sehr schwierig.

Mit dem Baukindergeld wollte die Regierung Familien bei der Immobilienfinanzierung unterstützen. Die staatliche Förderung war dabei Teil der Wohnraumoffensive, mit der die Große Koalition für Entlastung auf dem Wohnmarkt sorgen wollte.

KVB Finanz - Baufinanzierung - Baukindergeld - Content Banner 2

Wer hatte Anspruch auf Baukindergeld?

Um Baukindergeld zu beantragen, mussten einige Voraussetzungen erfüllt sein. Denn Ziel war es, durch die staatliche Fördersumme die prekäre Wohnsituation zu entspannen, in der sich gerade Familien befinden. Vor allem in großen Städten und Ballungsgebieten leiden sie besonders unter den stetig steigenden Mieten auf der einen und dem begrenzten Wohnraum auf der anderen Seite.

Rahmenbedingungen

Das Baukindergeld war für junge Familien oder Alleinstehende mit mindestens einem Kind gedacht, das mit in der neuen Immobilie leben sollte.

Die Unterstützung erhielten Antragsteller von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wenn sie sich zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 ein Haus oder eine Eigentumswohnung gekauft oder den Bau einer neuen Immobilie begonnen haben. Das Wohneigentum musste dabei zur Eigennutzung vorgesehen sein und durfte nicht vermietet werden. Sofern es sich um einen kompletten Neubau handelte, durfte die Baugenehmigung erst nach dem 1. Januar 2018 erteilt worden sein.

Wichtig: Das Baukindergeld wurde nur für die erste eigene Immobilie gezahlt.

Außerdem musste der Antragsteller oder der Partner ein Anrecht auf staatliches Kindergeld nachweisen, das Kind musste im gleichen Haushalt wohnen und durfte das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem musste das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren worden sein.

Einkommensobergrenze

Baukindergeld erhielt nur, wer ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritt: Dieses Familieneinkommen lag bei einem Kind bei maximal 90.000 Euro brutto im Jahr.

Der Höchstbetrag für das Baukindergeld setzte sich zusammen aus

  • dem Jahresverdienst von maximal 75.000 Euro
  • und einem Freibetrag von 15.000 Euro je im Haushalt lebendem Kind.

Somit konnte bei einer Familie mit fünf Kindern das Familieneinkommen 150.000 Euro betragen. Der Jahresverdienst lag somit bei 75.000 Euro, die Freibeträge für fünf Kinder bei ebenfalls 75.000 Euro.

Fristen

Für den Bezug von Baukindergeld galten strenge Fristen. So erhielten den staatlichen Zuschuss nur Familien mit Kindern, die sich zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 Wohneigentum aufgebaut haben. Ob es sich dabei um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelte, spielte keine Rolle. Allerdings musste für die Bewilligung von Baukindergeld bis zum 31. März 2021

  • der Kaufvertrag unterschrieben und notariell beglaubigt
  • oder die Baugenehmigung erteilt worden sein.

Für den Antrag auf Baukindergeld blieb hingegen etwas mehr Zeit. Er konnte erst nach dem Bezug der Immobilie bei der KfW eingereicht werden – spätestens sechs Monate danach.

KVB Finanz - Baufinanzierung - Baukindergeld - Header Banner 1

Wie viel Baukindergeld erhielt eine Familie?

Die Höhe des Baukindergeldes hing von der Anzahl der Kinder ab, für die es beantragt werden konnte. Pro Kindergeld berechtigtem Kind unterstützte die KfW Familien mit 1.200 Euro im Jahr – und das über einen Zeitraum von zehn Jahren, wodurch sich eine Summe von 12.000 Euro ergab.

Die volle Fördersumme erhielten Familien für jedes Kind, für das zum Zeitpunkt der Antragstellung Kindergeld bezogen wurde – also sowohl direkt nach der Geburt als auch wenn das Kind gleich nach der Antragstellung 18 Jahre alt wurde, aber mit in die Immobilie einzog.

 

Kinder im Haushalt Jahresverdienst der Familie Freibetrag Obergrenze zur Antragsstellung Höhe des Baukindergeldes
1 75.000 € 15.000 € 90.000 € 12.000 €
2 75.000 € 30.000 € 105.000 € 24.000 €
3 75.000 € 45.000 € 120.000 € 36.000 €
4 75.000 € 60.000 € 135.000 € 48.000 €
5 75.000 € 75.000 € 150.000 € 60.000 €
jedes weitere Kind 75.000 € + 15.000 € + 12.000 € je Kind

In Bayern kamen noch einmal 300 Euro pro Jahr und Kind hinzu, die der Freistaat als Baukindergeld Plus für den Zeitraum von zehn Jahren zahlte.

Ein Rechtsanspruch auf das Baukindergeld existierte nie. Die KfW bewilligt deshalb Anträge auch nur so lange, bis die vom Staat bereitgestellten Fördergelder in Höhe von 10 Milliarden Euro ausgeschöpft sind.

Wann war der Bezug von Baukindergeld sinnvoll?

Prinzipiell lohnte sich das Baukindergeld für alle Familien, die im entsprechenden Zeitraum ein Haus oder eine Eigentumswohnung erworben und die Bedingungen für die Beantragung erfüllt haben. Den staatlichen Zuschuss konnten sie im Rahmen des Immobilienerwerbs oder -kaufs frei verwenden und selbst entscheiden, wofür sie ihn ausgeben wollten.

Beispielhafte Möglichkeiten, das Baukindergeld zu verwenden:

  • für eine Sondertilgung, um den Kredit schneller abzubezahlen
  • als Rücklage für zusätzliche Ausgaben

Sinnvoll war die Beantragung des Zuschusses allerdings nur, wenn der Kauf oder Bau der Immobilie nicht von dem Baukindergeld abhing – sich die Familie das Haus oder die Wohnung also auch ohne die staatliche Förderung leisten konnte.

Denn der Zuschuss wird nicht auf einmal ausgezahlt, sondern auf zehn Jahre verteilt. Dadurch konnte das Baukindergeld nicht als Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung genutzt werden. Außerdem war der Förderzeitraum auf zehn Jahre begrenzt. Die meisten Baukredite weisen allerdings eine längere Laufzeit auf, sodass die finanzielle Belastung nach dem Ende des Förderzeitraums vollständig selbst getilgt werden musste.

Deshalb wurde davon abgeraten, sich nur aufgrund dieses jährlichen Bonus ein Eigenheim zu bauen. Wie bei einem herkömmlichen Baukredit sollte die Finanzierung ausschließlich dann in Erwägung gezogen werden, wenn Sicherheiten und Rücklagen vorhanden sind. Nur so können unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder der unerwartete Tod des Partners abgefangen werden.

Denn: Eine Baufinanzierung ist nur dann sinnvoll, wenn die finanzielle Belastung auch ohne den staatlichen Zuschuss getragen werden kann.

Des Weiteren konnte das Baukindergeld erst nach dem Einzug in die gekaufte oder gebaute Immobilie beantragt werden. Ob in dem vom Staat zur Verfügung gestellten Fördertopf noch Geld vorhanden sein würde, war zum Kauf- beziehungsweise Bauzeitpunkt nicht absehbar. Ebenso konnten Antragsteller nicht wissen, ob ihr Antrag auf Baukindergeld bewilligt werden würde.

 

Baukindergeld – aktuelle Regelungen 2022

Der Förderzeitraum für das Baukindergeld ist Ende März 2021 abgelaufen. Dennoch sind mitunter bis 2023 noch Anträge möglich, wenn die Bedingungen auf Sie zutreffen.

Wer kann 2022 und 2023 noch Baukindergeld beantragen?

Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien bis zu sechs Monate, nachdem sie in das Haus oder die Wohnung eingezogen sind, stellen.

Aus diesem Grund kann das Baukindergeld unter Umständen noch heute beantragt werden: wenn der Kauf im Förderungszeitraum erfolgte, der Umzug ins Eigenheim sich allerdings noch hinauszögerte. Als rechtlich bindendes Datum gilt die Angabe auf Ihrer Meldebescheinigung.

Sollten Sie erst in der Zukunft in das Haus oder die Wohnung ziehen, die Immobilie aber schon im entsprechenden Zeitraum gekauft oder gebaut haben, können Sie den Antrag noch bis spätestens zum 31. Dezember 2023 stellen.

Weil das Baukindergeld nur so lange bewilligt wird, wie Fördergeld vorhanden ist, ist außerdem Eile beim Antrag gefragt. Die KfW geht davon aus, dass die Fördermittel wegen der hohen Nachfrage bis Ende 2022 ausgeschöpft sein könnten.

Anschlussfinanzierung Familie vor Haus

Wie Baukindergeld beantragen?

Baukindergeld beantragen Sie ganz unkompliziert online über das KfW-Zuschussportal.

  1. Registrieren Sie sich zunächst im KfW-Zuschussportal und stellen Sie dort den Antrag. Jetzt wird der Zuschuss für Sie reserviert.
  2. Sobald Ihr Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, haben Sie drei Monate Zeit, die dafür erforderlichen Unterlagen einzureichen. Das sind die letzten drei Einkommensnachweise, einen Nachweis für den Kindergeldbezug, eine Meldebestätigung für die Immobilie, den Kaufvertrag beziehungsweise die Baugenehmigung und den Grundbuchauszug, durch den Sie als Eigentümer der Immobilie hervorgehen.

Ist Ihr Antrag mit allen Unterlagen vollständig bei der KfW eingegangen, wird er sorgfältig geprüft und Ihnen anschließend das Datum der ersten Auszahlung für das Baukindergeld mitgeteilt. Die Zahlung an Sie erfolgt monatlich.

Wird das Baukindergeld verlängert?

Der Staat hat das Baukindergeld als befristetes Förderinstrument vorgesehen und es deshalb auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.

Ursprünglich sollte der Eigenheimerwerb von Familien mit Kindern sogar nur bis zum 31. Dezember 2020 gefördert werden. Insofern wurde der Förderzeitraum schon um drei Monate bis Ende März 2021 verlängert.

Der Grund für die Entscheidung zur Verlängerung des Förderzeitraums war die Corona-Pandemie, während der Besichtigungen von Immobilien genauso schwierig waren wie Behördengänge, wodurch Baugenehmigungen und die Unterzeichnung des Kaufvertrages länger dauerten. Eine weitere Verlängerung ist jedoch nicht geplant.

Für das in Bayern ausgezahlte Kindergeld Plus gilt diese Verlängerung nicht: Der Zeitraum für diesen Förderzuschuss endete bereits am 30. Dezember 2020.

Münzen in Händen

Was kommt nach dem Baukindergeld?

Hohe Miet- und Immobilienpreise sowie die große Nachfrage nach Wohnraum waren die Gründe, das Baukindergeld 2018 einzuführen. An diesen Schwierigkeiten auf dem Wohnmarkt hat sich auch 2022 nichts geändert. Immer noch ist es für Familien schwierig, eine Baufinanzierung zu stemmen. Inzwischen steigen sogar die Bauzinsen wieder und machen einen Kredit noch teurer.

Insofern stellt sich nach dem Auslaufen der staatlichen Förderung die Frage: Welche Alternativen gibt es nun zum Baukindergeld?

Zwar fördert der Bund den Hausbau und -kauf bei der KfW mit einigen Programmen, beispielsweise gibt es Unterstützung für energetische Sanierungen oder Neubauten. Keines der Programme richtet sich jedoch speziell an Familien mit Kindern. Dadurch existiert auf Bundesebene leider kein echter Nachfolger für das eingestellte Baukindergeld. Spezielle staatliche Zuschüsse zum Eigenheimerwerb bekommen Familien höchstens noch auf Länderebene.

Wenn Sie bauen oder kaufen wollen, lohnt es sich jedoch, sich mit verschiedenen Fördervarianten auseinanderzusetzen. Wir geben Ihnen einen Überblick über mögliche Varianten.

 

Förderprogramm Art der Förderung? Für wen? Wofür? In welcher Form nutzbar? Besonderheiten
Wohn-Riester staatliche Förderung zur Immobilienfinanzierung, bis zu 175 € jährlich und 300 € pro Kind jeder Riester-Förderberechtigte: vor allem Arbeitnehmer, Beamte, versicherungspflichtige Selbstständige und deren Ehepartner Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien (Haus oder Wohnung) für einen Bausparvertrag, Darlehensvertrag oder eine Kombination aus beidem nachgelagerte Besteuerung, keine Einkommensgrenzen
Wohnraumförderung Förderung der Finanzierung von selbst genutztem Wohnraum durch die Bundesländer Einkommensschwache und kinderreiche Familien, Alleinerziehende, ältere sowie hilfsbedürftige Menschen Kauf, Bau oder Modernisierung von Wohnraum Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und vergünstigtes Bauland Eigenkapital notwendig, Höchstgrenze für Einkommen, teilweise auch Untergrenzen
Wohnungsbauprämie 10 % der Aufwendungen für den Bausparvertrag werden bezuschusst, maximal 70 € pro Jahr uneingeschränkt steuerpflichtige Personen ab 16 Jahren Kauf, Bau oder Umbau einer Immobilie Bausparvertrag und Anteile für Bau- und Wohnungsgenossenschaften steuerfrei, Einkommensobergrenze

 

Ob Baukindergeld oder eine andere staatliche Förderung: Die Experten der KVB-Finanz stehen Ihnen deutschlandweit zur Seite und helfen Ihnen bei der Entscheidung, welche Variante für Sie infrage kommt. Wir analysieren die Möglichkeiten, die sich in Ihrer finanziellen Situation und durch Ihre Lebensumstände ergeben. Dadurch finden wir eine Baufinanzierung oder einen anderen Kredit, der zu Ihrem Vorhaben passt!

Schön, dass Sie uns kennenlernen möchten!

    Anrede*
    Vorname*
    Nachname*
    Strasse & Hausnummer*
    Postleitzahl*
    Ort*
    Sie sind*
    Telefonnummer
    Handynummer*
    E-Mail-Adresse*
    Kreditsumme
    monatliche Rate
    Wunschrate
    Beschäftigungsverhältnis*
    Ihre Nachricht an uns
    Den Hinweis zur Datenverarbeitung habe ich gelesen. *
    * Hierbei handelt es sich um Pflichtfelder.
    Schön, dass Sie uns kennenlernen möchten!

      Anrede*
      Vorname*
      Nachname*
      Strasse & Hausnummer*
      Postleitzahl*
      Ort*
      Sie sind*
      Telefonnummer
      Handynummer*
      E-Mail-Adresse*
      Kreditsumme
      monatliche Rate
      Wunschrate
      Beschäftigungsverhältnis*
      Ihre Nachricht an uns
      Den Hinweis zur Datenverarbeitung habe ich gelesen. *
      * Hierbei handelt es sich um Pflichtfelder.
      Anfrage schließen