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Vorfälligkeitsentschädigung: Kredite vorzeitig abbezahlen – Diese Kosten erwarten Sie

Sie haben einen Kredit aufgenommen: ob Darlehen für eine große Anschaffung, ein Autokredit oder die Finanzierung für Ihr Eigenheim. Durch eine Gehaltserhöhung, eine Erbschaft oder einen Geldgewinn sind Sie nun in der Lage, den Kredit früher als vereinbart abzuzahlen. Doch ist das immer sinnvoll? Die KVB-Finanz verrät Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung, kurz VFE, ist ein Schadensersatzanspruch für die Bank. Tilgen Sie Ihren Darlehen vor dem geplanten Ende der Vertragslaufzeit, entgeht dem Geldinstitut ein Teil des zukünftigen Zinsgewinns aus Ihrem Kredit. Aus diesem Grund kann die Bank diesen Verlust über einen Schadensersatz ausgleichen. Aber Sie entscheidet auch über die Option einer vorzeitigen Rückzahlung: Die Erfüllung des Wunsches hängt von der Kulanz der Bank ab.

Unter besonderen Voraussetzungen ist es möglich, ohne Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank das Darlehen frühzeitig zurück zu zahlen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick zur Vorfälligkeitsentschädigung. Wir informieren Sie darüber, welchen Schaden die Bank mit der VFE ausgleicht, worauf Sie bei der Berechnung der Summe achten müssen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung sein darf und wann Sie den Betrag nicht zahlen müssen.

Was entgeht der Bank?

Sobald die vorzeitige Rückzahlung des Kredites an die Bank erfolgt ist, tritt die Vorfälligkeitsentschädigung in Kraft. Sie als Kreditnehmer erhalten eine Forderung zur Zahlung der VFE. Der Darlehensvertrag gilt demnach erst als aufgelöst, wenn Sie auch die Vorfälligkeitsentschädigung beglichen haben.

Tilgen Sie Ihren Kredit vorzeitig, entstehen der Bank ein Refinanzierungsschaden und ein Margenschaden. Aus diesen Teilverlusten ergibt sich der gesamte Schadensersatzanspruch.

Der Refinanzierungsschaden entsteht folgendermaßen. Die Bank nimmt eine Anleihe vor, um über einen längeren Zeitraum möglichst sichere Zinsen anzubieten. Mit dieser Anleihe gibt das Institut Kredite heraus. Marktsituation und Zinssatz unterliegen einer möglichen Veränderung. Der Zinssatz kann sich beispielsweise verringern. Zahlt ein Kunde sein Darlehen vorzeitig zurück, kann das Geld von der Bank nicht mehr zu denselben Konditionen wie bei Vertragsabschluss angelegt werden. Es kommt zu einer Differenz zwischen den Zinssätzen. Diese Differenz rechnet die Bank auf die Restlaufzeit des Kredits hoch und macht sie als Schaden geltend.

Der Margenschaden dagegen zeigt die Minderung des Gewinns der Bank aufgrund der vorzeitigen Tilgung an. Da Einlagen üblicherweise niedriger verzinst werden als Darlehen, fallen bei einer Rückzahlung vor Vertragsende Zinserträge weg. Die Differenz zwischen den beiden Zinssätzen nennt man Marge. Je früher Sie Ihren Kredit tilgen, desto geringer fällt die Marge aus. Daraus resultiert der fehlende Gewinn für die Bank, der als Margenschaden bezeichnet wird.

KVB Finanz - Wichtige Fragen - Vorfälligkeitsentschädigung - Content Banner

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Der Gesetzgeber gibt die Regeln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung vor, um die Interessen des Kreditgebers und Kreditnehmers gleichermaßen zu wahren. Bei der Berechnung bedienen sich die Geldinstitute einer Kalkulation aus folgenden Faktoren:

  • Höhe der Restschuld
  • Restlaufzeit des Kredites
  • vereinbarter Zinssatz des Kredites
  • aktuelles Zinsniveau
  • Bearbeitungsgebühren

Die Bank errechnet, wie viel Gewinn sie bei vertragsmäßiger Weiterführung der Kreditrückzahlung gemacht hätte. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll somit die Summe decken, um den geplanten Gewinn zu erzielen.
Für die Bank entsteht immer dann ein finanzieller Schaden, wenn der vertraglich vereinbarte Zins über dem aktuellen Zinssatz liegt. Zur Errechnung der VFE bietet der Gesetzgeber den Kreditinstituten zwei Rechenwege an:

  • Neuausleihung/Aktiv-Aktiv-Methode
  • Anlage in Hypothekenpfandbriefe/Aktiv-Passiv-Methode

Bei der Aktiv-Aktiv-Methode vergleicht die Bank die entgangenen Zinserträge bei einer vorzeitigen Rückzahlung mit den Erträgen, die bei einem Ersatzdarlehen anfallen würden. Fällt der zu erwartende Zinsgewinn bei dem Ersatzkredit niedriger aus, kann die Bank einen Zinsverschlechterungsschaden einfordern. Je länger die Restlaufzeit bis zum planmäßigen Ende des Kredites, desto höher fällt auch die Entschädigung für die Bank aus. Für den Schuldner ist die Aktiv-Aktiv-Methode meistens die günstigere Lösung. Daher wenden die meisten Banken sie nicht an.

Hinter der Aktiv-Passiv-Methode steckt eine Anlage am Kapitalmarkt. Die Bank errechnet zuerst die ausfallenden Zahlungen in Form eines Zahlungsstroms. Ausgeglichen werden die Zahlungsausfälle durch Zins- und Rückzahlungsbeträge von Hypothekenpfandbriefgeschäften. Der nötige Geldbetrag für die Anlage am Kapitalmarkt ist in der Regel größer als die vorzeitige Tilgung des Kreditkapitals. Aus dieser Differenz ergibt sich die Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Berechnungsweise nutzen Kreditinstitute üblicherweise. Der Bundesgerichtshofs (BGH) verpflichtet die Banken, gemäß der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank ausschließlich aktuelle Renditen von Pfandbriefen in die Berechnung einzubeziehen. Der für Schuldner ungünstige bankinterne PEX-Index darf keine Verwendung finden. Außerdem müssen auch mögliche Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der VFE berücksichtigt werden.

Gern gehen wir von der KVB-Finanz mit Ihnen die Optionen durch, die Sie für die Rückzahlung Ihres Kredites haben.

Trotz VFE Vorteile erhalten

In vielen Fällen bleibt Ihnen keine andere Wahl als die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Doch manchmal kann sich die vorzeitige Rückzahlung des Kredites oder die Kombination mit einer Umschuldung vorteilhaft auf Ihre Finanzen auswirken.

Ist der Kredit beispielsweise hoch verzinst und ändert sich das Zinsniveau zu Ihren Gunsten, ergeben sich bei einer Umschuldung Einsparungen für Sie. Der Kreditnehmer muss den ersten Kreditgeber entschädigen, doch für die Restlaufzeit des Vertrages kann eine niedrigere Kreditrate erreicht werden. Auch die Entscheidung, die Ratenhöhe bei einer kürzeren Laufzeit beizubehalten, führt zu finanziellen Einsparungen. Je größer die Differenz zwischen den zuerst vertraglich vereinbarten Zinsen und den angebotenen Zinsen bei der Umschuldung, desto höher sind die wirtschaftlichen Vorteile für Sie: Selbst, wenn die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gefordert wird.

Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann vermieden werden

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann bei der vorzeitigen Rückzahlung des Kredites eine Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. Dazu zählen diese Ausnahmen:

  • Vertrag mit variablen Zinsen
  • einvernehmliche Kündigung
  • Kündigung nach zehn Jahren Laufzeit
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Ein Kredit mit einem variablen Zinssatz, der regelmäßig angepasst wird, enthält stets ein Kündigungsrecht. Die Frist der Kündigung beträgt drei Monate. Hier entfällt eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen.

Bei einer einvernehmlichen Kündigung verhandeln beide Parteien die Kreditkonditionen neu. Oftmals möchte der Kreditnehmer die Höhe des Darlehens anpassen. Bei dieser einvernehmlichen Vertragsauflösung entsteht der Bank kein Nachteil. Daher kann sie auf die VFE verzichten.

Eine Kündigung nach zehn Jahren Vertragslaufzeit ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Zinsbindung endet in der Regel nach zehn Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate und ist jederzeit möglich.

Eine weitere Option, ohne Vorfälligkeitsentschädigung das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, ist die unwirksame Widerrufsbelehrung. Besonders Verträge zwischen 2002 und 2010 enthalten fehlerhafte Klauseln. Die Formfehler sorgten in dieser Zeit bei vielen Kreditverträgen für eine ungültige Widerspruchsfrist. Auch nach Jahren des Vertragsbeginns konnten Kreditnehmer ohne VFE das Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Seit dem 21. Juni 2016 gilt jedoch laut Bundesregierung eine neue Regelung zum Thema Widerruf. Nach zwölf Monaten und 14 Tagen erlischt automatisch die Widerrufsfrist bei Immobilienverträgen. Die Korrektheit der Widerrufsbelehrung spielt keine Rolle mehr.

Suchen Sie kompetenten Rat bezüglich der vorfristigen Rückzahlung Ihres Darlehens, steht Ihnen die KVB-Finanz gern mit dem relevanten Fachwissen zur Seite. Wir verhandeln mit Ihrer Bank über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Wir unterbreiten Ihnen weiterhin gern ein Angebot für ein Forward-Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung. Kontaktieren Sie uns!

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