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Widerrufsjoker sinnvoll nutzen und mit der KVB Finanz Vorteile sichern

KVB-Redaktion vom 10.12.2019

Wurden Verbraucher nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht informiert, können sie Darlehensverträge auch nach Jahren noch kündigen. Vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen kann sich lohnen, da die Zinsen stark gesunken sind. Der Widerrufsjoker gilt jedoch nur für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden.

Wie der Widerruf funktioniert

Durch den Widerrufsjoker haben Kreditnehmer die Chance, vorzeitig ihren bestehenden Vertrag zu kündigen ohne eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Denn ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, hat juristisch gesehen die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht begonnen.

Viele Verbraucher haben in der Vergangenheit diese Fehler in ihren Verträgen genutzt und sind von den alten Darlehen zurückgetreten. Die Banken hatten mit diesen rückwirkenden Konsequenzen zu kämpfen. Um einen Riegel vor das ewige Widerrufsrecht zu schieben, gilt seit dem 21. Juni 2016 der gesetzliche Beschluss, dass der Joker für alle Verträge vor dem 10. Juni 2010 verjährt ist. Für alle jüngeren Darlehen gilt die Einschränkung nicht, sodass weiterhin die Chance besteht, den Widerrufsjoker zu nutzen, sofern die Widerrufsfrist wegen fehlerhaften Angaben nicht zu laufen begonnen hat.

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei einem Widerruf, auf den Rat von Experten zu vertrauen und keinem blinden Aktionismus zu verfallen. Zwar spricht die Rechtslage für die Verbraucher, Banken versuchen meist trotzdem aus wirtschaftlichen Gründen den Widerruf ihrer Kunden erstmal abzuweisen, ohne im Detail eine Prüfung vorgenommen zu haben. Sind Verbraucher verunsichert, ob die Abweisung rechtmäßig ist, können sie sich an unabhängige Finanzexperten wie die KVB Finanz wenden. Diese prüfen kostenfrei und ohne Risiko die bestehenden Verträge ihrer Kunden. Wird in der Ersteinschätzung festgestellt, dass der Darlehensvertrag fehlerhaft ist, können die Finanzprofis genau ermitteln wie viel durch einen Widerruf gespart werden kann und unterstützen ihre Kunden bei der gesamten Abwicklung.

Wann der Widerruf möglich ist

Es gibt eine Vielzahl an Urteilen, die über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen entscheiden. Neben abgeschlossenen Krediten sind unter anderem auch Versicherungen und Kaufverträge betroffen. Ob ein Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Einige typische Indizien sprechen aber dafür, dass der Vertrag Fehler enthält. Marc Kloetzel, Sales Manager und Prokurist der KVB Finanz, listet auf: „Abwandlungen der offiziellen Muster-Widerrufsbelehrung, irreführende oder falsche Angaben und verwirrende Fußnoten führen nach Auffassung der Rechtsprechung zu einer unwirksamen Widerrufserklärung.“ Ein Beispiel für eine falsche Fristbelehrung sei die Klausel „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Das Wort „frühestens“ sei für den Verbraucher unklar, so Kloetzel, und suggeriere fälschlicherweise, die Frist könne unter Umständen später beginnen.

Was nach dem Widerruf passiert

Im Falle eines akzeptierten Widerrufs, muss der Restbetrag, der sich nach Aufrechnung der gegenseitigen Forderungen ergeben hat, innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Rückabwicklung. Insbesondere bei Baufinanzierungen besteht zumeist noch eine höhere Restschuld, die beglichen werden muss und nicht aus eigener Hand bezahlt werden kann. Daher sollten sich Verbraucher, die von ihrem Widerrufsjoker profitieren möchten, unbedingt rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Wenn es um die Umschuldung einer Baufinanzierung geht, ist vor der Widerrufserklärung zwingend eine Zusage von einem anderen Kreditinstitut erforderlich. Oftmals bietet die bisherige Bank zwar nach erfolgreichem Widerruf die dortige Anschlussfinanzierung an, allerdings sind die Konditionen bei einem Wechsel häufig besser. Daher lohnt sich der detaillierte Vergleich der Optionen zur Anschlussfinanzierung. Als Orientierungshilfe kann dabei das alte Darlehen dienen. Profis wie die KVB Finanz bieten ihren Kunden professionelle Unterstützung dabei und ermitteln eine passende Neufinanzierung.

Welche Vorteile der Widerruf bietet

Aufgrund falscher Informationen können Darlehen noch heute widerrufen werden. Der offensichtlichste Vorteil ist gleichermaßen der größte: Für den restlichen Kreditbetrag kann ein neues Darlehen zu einem niedrigeren Zins aufgenommen werden. Dabei muss sich das neue Kreditangebot nicht an der Restlaufzeit des alten Vertrages orientieren und kann je nach Bedarf länger oder kürzer ausfallen. Ebenso wenig ist die Höhe der Raten vorab definiert, sodass auch hier auf die Lebenssituation eingegangen werden kann. Die KVB Finanz hat es sich zum Ziel gesetzt, mit individuellen Finanzplänen Lebensqualität für ihre Kunden zu schaffen und ihnen mit einer passenden Finanzierung Spielraum für ihre Träume zu geben. Zusätzlich zur gewonnenen Flexibilität erhalten Betroffene einen sogenannten Nutzungsersatz, weil die Bank bis dato mit den gezahlten Zinsen und Tilgungen wirtschaften konnte. Der Bundesgerichtshof hat Kreditnehmern 2015 zugesprochen, dass dieser Nutzungsersatz, in Anlehnung an Verzugszinsen beim Immobilienkredit, 2,5 % der bereits geleisteten Zahlungen beträgt. Marc Kloetzel gibt zu bedenken, dass es aktuell zwar noch keine End-Frist wie zuletzt 2016 gebe, es dennoch ratsam sei nicht zu lange mit der Einlösung des Widerrufsjokers zu warten. Enthält der Kreditvertrag Fehler, sollte das aktuell niedrige Zinsniveau für den Neuabschluss der Finanzierung genutzt werden. Durch zukünftig steigende Zinsen, werde sich der wirtschaftliche Vorteil ansonsten schnell relativieren.

Ãœber die KVB Finanz GmbH

Seit der Gründung vor über 45 Jahren steht die Familie Kloetzel mit der KVB Finanz vor allem dafür, beste Finanzierungskonzepte, individuell zugeschnitten auf die Bedürfnisse ihrer Kunden, zu ermitteln. Für das traditionelle Familienunternehmen stehen ihre Kunden und die persönliche Nähe zu ihnen im absoluten Mittelpunkt. Dabei sind faire Konditionen, Professionalität und Verantwortungsbewusstsein die obersten Maximen. Von Familie für Familien denkt und handelt die KVB Finanz immer in Generationen.

KVB Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH
Marc Kloetzel
Johannes-Mechtel-Str. 2
65549 Limburg/Lahn

Telefon: 0 64 31 / 29 4 70
Telefax: 0 64 31 / 23 77 6
E-Mail: kontakt@kvb-finanz.de

Fabiana Olschewski
Pressekontakt Fabiana Olschewski

Leitung Marketing und Kommunikation

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