Beim Verkauf einer Immobilie muss der Veräußerungsgewinn in vielen Fällen versteuert werden. Doch was passiert eigentlich, wenn die Immobilie zwar für drei Jahre selbst bewohnt, im Anschluss aber einige Monate lang vermietet war? Diese Frage konnte durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs nun endgültig beantwortet werden.
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