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Widerrufsjoker: Kredite und Darlehen widerrufen

Der Widerrufsjoker bezeichnet die Möglichkeit der Rückabwicklung von Darlehen und Krediten auch Jahre nach Vertragsabschluss. Dies wird möglich durch Widerrufsbelehrungen, die nicht ordnungsgemäß von Banken erteilt wurden, weshalb Verbraucher ihre bei Vertragsabschluss abgegebenen Willenserklärungen widerrufen können.

Dadurch, dass die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren, wurde die Widerrufsfrist nie gestartet, weshalb das Widerrufsrecht auch nach dem Zeitraum dieser Frist in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich gilt im deutschen Recht der Grundsatz, dass Verträge bindend sind. Deshalb handelt es sich bei dieser Möglichkeit, Kredite und Darlehen zu widerrufen um einen Einzelfall, der treffenderweise als Joker bezeichnet wird.

Der zweite Vorteil des Widerrufsjokers besteht darin, dass Sie als Verbraucher von hohen Zinsersparnissen profitieren. Denn dank des aktuell niedrigen Zinsniveaus erreichen Sie hohe Ersparnisse. Durch den Widerruf wird auch die Vorfälligkeitsentschädigung hinfällig. Im regulären Fall der außerplanmäßigen Kreditkündigung zahlen Sie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, sozusagen als “Strafe“. Dies kann bei Baufinanzierungen mehrere Tausend Euro betragen.

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Die rechtliche Grundlage des Widerrufsjokers bis 2010

Die Aufklärungspflichten der Kreditinstitute bei Abschluss eines Darlehens sind in Art. 247 EGBGB (Einführungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Kurz zusammengefasst haben Kreditinstitute laut § 495 Absatz 3 die Pflicht, den Verbraucher auf bedeutsame Tatsachen hinzuweisen, so etwa auf eine Bedenkzeit:

„(3) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist dem Darlehensnehmer in den Fällen des Absatzes 2 vor Vertragsschluss eine Bedenkzeit von zumindest sieben Tagen einzuräumen. Während des Laufs der Frist ist der Darlehensgeber an sein Angebot gebunden. Die Bedenkzeit beginnt mit der Aushändigung des Vertragsangebots an den Darlehensnehmer.“

(Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/495.html)

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Darlehensverträge gilt nur für Verbraucher. Weiterhin müssen Sie gemäß § 495 BGB ein Widerrufsrecht eingeräumt bekommen. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Überziehungskredite oder bestimmte notariell beurkundete Darlehensverträge. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Verträge, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, können nach den Richtlinien des Verbraucherkreditgesetzes nicht mehr widerrufen werden. Einziger Ausnahmefall ist der Widerruf nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Haustürwiderrufsgesetz.

Der Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.10.2002 stellt eine weitere Ausnahme dar: Banken mussten zu dieser Zeit nicht in Textform über das Widerrufsrecht belehren. Somit sind die in diesen Zeitraum fallenden Verträge auch heute nicht mit dem Widerrufsjoker anfechtbar.

Zu Verträgen aus dem Zeitraum vom 01.11.2002 bis 10.06.2010 liegen bereits BHG-Urteile vor: Hier wurden einige Widerrufsklauseln für fehlerhaft erklärt, wodurch die Möglichkeit bestand, die Verträge anzufechten. Allerdings ist das Widerrufsrecht für Darlehensverträge die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 mit einem neuen Gesetz vom 21.06.2016 erloschen. Wenn Sie den Widerruf jedoch vor dem 21.06.2016 erklärt haben, haben Sie gute Chancen auf Erfolg.

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Die rechtliche Grundlage des Widerrufsjokers ab 2010

Bei Verträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 12.06.2014 abgeschlossen wurden, sieht die Lage noch einmal anders aus. Nun müssen schwerere Verfehlungen in der Widerrufsbelehrung vorliegen, damit Sie tätig werden können. So müssen wichtige Punkte fehlen oder Fehler bei Widerrufsfrist oder Erklärung der Widerrufsfolgen vorliegen. So muss für den Verbraucher klar ersichtlich sein, dass er ein Widerrufsrecht hat und wie er es ausüben kann. Welche Pflichtangaben gemacht werden müssen, ist in § 495 Abs. 2 BGB a.F. i.V.m. § 492 Abs. 2 a.F. BGB geregelt. Diese Verträge sind auch nicht vom Gesetz zum Erlöschen des Widerrufsrechts für Altverträge vom 21.06.2106 betroffen. Hier können Sie also auf Ihren Widerrufsjoker setzen. In diesem Fall machen Sie vom sogenannten ewigen Widerrufsrecht Gebrauch. Wenn einer der oben genannten Mängel vorliegt, erlischt Ihre Möglichkeit des Widerrufs also nie.

Eine einzige Sonderregelung betrifft Verträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 29.07.2010 geschlossen wurden: Hier erlischt Ihr Widerrufsrecht nach sechs Monaten.

Für Verträge ab dem 21.03.2016 gilt ein zweigeteiltes Darlehensrecht in Immobiliendarlehensrecht und Verbraucherdarlehensrecht. Für Immobiliendarlehensverträge gilt nun eine Höchstfrist von 1 Jahr und 14 Tagen. Für alle weiteren Verbraucherdarlehensverträge gelten weiterhin die Paragraphen §§ 495, 355, 356b BGB.

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So funktioniert der Widerrufsjoker beim Autokredit

Auch in Autokreditverträgen sollten Sie prüfen, ob die gesetzliche Widerrufsinformation eventuell fehlerhaft ist. Ist dies der Fall, können Sie im Rahmen des Widerrufsjokers Ihren Vertrag rückabwickeln. Sie widerrufen zunächst den Kreditvertrag und in der Folge kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. So geht Ihr Fahrzeug an die Bank zurück, welche sämtliche Leistungen wie Tilgungsleistungen und Zinsen erstatten muss. Bei Verträgen, die ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, müssen Sie darüber hinaus auch die Nutzung des Fahrzeugs nicht bezahlen.

In jedem Fall ist es sinnvoll, die Widerrufsbelehrung in Ihrem Autokredit-Vertrag zu überprüfen. Bei vielen über Autohäuser vermittelten Krediten handelt es sich um verbundene Geschäfte, bei denen das Autohaus als Vermittler zwischen Kunde und Bank auftritt. Hierbei sind den Banken teilweise Fehler unterlaufen, weshalb es Sinn macht, Ihren Kreditvertrag genau zu überprüfen. Im Falle von fehlerhaften Passagen können Sie den Kreditvertrag dann widerrufen. So geben Sie Ihr Auto zurück und erhalten die an die Bank gezahlte Summe ausgezahlt. Die häufigsten Fehler, die Banken im Rahmen von Autokrediten gemacht haben, entstehen durch das Einfügen von versteckten Klauseln, die dem Verbraucher einen Nachteil bringen. So wurden auch Passagen oft künstlich gestreckt, was die Verständlichkeit einschränkt. Auch im Falle von Vorenthalten von Informationen können Sie den Widerrufsjoker ziehen.

Die häufigsten Fehler in Autokreditverträgen sind Verstöße gegen 247 § 6 Abs. 1, Nr. 5 EGBGB, da heißt es, es werden keine Angaben zum einzuhaltenden Verfahren im Falle einer Kündigung gemacht. Der Verbraucher hat allerdings ein Recht darauf, auf das Kündigungsrecht hingewiesen zu werden. Darüber hinaus wird durch fehlende Vertragsunterlagen auch oft gegen § 356b BGB a.F. verstoßen. Eine weitere Option, den Widerrufsjoker zu ziehen, ist, wenn unzureichende und irreführende Angaben zum Tageszins gemacht werden. Ein weiterer Aspekt, der in Ihren Autoverträgen enthalten sein muss, ist die Angabe zur für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde.

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Tipp

Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob der Widerrufsjoker für Kredite bei Ihnen greift, informieren Sie sich unverbindlich bei einem unserer KVB Experten.

Widerrufsjoker

Bei einem Immobiliendarlehensvertrag stehen Ihnen 14 Tage Widerrufsrecht zu. Wurden Sie über Ihr Widerrufsrecht nicht in den vorvertraglichen Informationsunterlagen und im Vertrag nicht informiert, können Sie über die 14 Tage hinaus ein Jahr und 14 Tage lang widerrufen. Vor dem 21.03.2016 gab es diese Begrenzung auf ein Jahr und 14 Tage nicht: Sie hatten bei Immobilien das gleiche „ewige Widerrufsrecht“ wie bei anderen Darlehensverträgen.

Also gilt für Immobiliendarlehen folgende Regelung: Verträge, die vor dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, können nicht mehr widerrufen werden. Für Verträge, deren Abschluss in den Zeitraum zwischen dem 10.06.2010 und dem 21.03.2016 fiel, gilt das ewige Widerrufsrecht. Verträge ab 21.03.2016 können ein Jahr und 14 Tage lang widerrufen werden.

Die Möglichkeit, Ihren Kredit zu widerrufen, bietet sich für Verbraucher an, die den Kreditvertrag zu deutlich höheren Zinsen abgeschlossen haben und nun günstigere Konditionen erlangen können. Darüber hinaus kann er eine attraktive Variante sein, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen müssen.

Für den Fall, dass es tatsächlich zu einem Widerruf kommt, erfolgt die gesamte Rückabwicklung des Vertrages. In diesem Fall zahlt der Kreditnehmer die Darlehenssumme zurück sowie alle noch nicht auf die Restschuld geleisteten Zinsen. Vonseiten der Bank werden alle getilgten Raten inklusive Zinsen sowie der sogenannte Nutzungssatz erstattet. Als Verbraucher benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung, hierbei helfen Ihnen unsere Experten von KVB Finanz gern weiter.

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Lassen Sie Ihre Kredite und Darlehen von der KVB Finanz prüfen

Es ist unser erklärtes Ziel, Ihnen günstige Alternativen für Ihre Altkredite aufzuzeigen. Gern prüfen wir für Sie die Konditionen Ihrer Kreditverträge auf mögliche Einsparungen. Wir übernehmen die Abwicklung Ihres alten Kreditvertrags und übernehmen die Suche nach einem neuen Darlehensvertrag.

Als konkretes Vorgehen legen Sie uns Ihre aktuellen Kreditverträge vor und wir prüfen diese persönlich und unverbindlich. So erhalten Sie von uns alle Informationen zum gängigen Widerrufsrecht und eine auf Sie zugeschnittene Beratung. So bekommen Sie eine realistische Einschätzung der Folgen des Kreditwiderrufs. Wir erkennen auch alle möglichen Sonderfälle für Sie:

Nachdem Sie etwa Ihre Immobilienfinanzierung widerrufen haben, ist es sinnvoll, diese umzuschulden. Bei uns können Sie grundsätzlich alle Kredite umschulden. Wir übernehmen die Kündigung Ihres alten Vertrages und bieten Ihnen einen neuen Kreditvertrag mit auf Sie zugeschnittenen Konditionen. Profitieren Sie von unserer mehr als 40-jährigen Erfahrung: Bei uns sind Sie in guten Händen, denn wir betreuen Sie vom ersten bis zum letzten Schritt und übernehmen alle Formalitäten für Sie.

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