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Renovierungskredit aufnehmen und günstig mit der KVB Finanz modernisieren

KVB-Redaktion vom 11.06.2020

Hausbesitzer, die ihre Immobilie renovieren oder modernisieren möchten, können sich mit Hilfe eines Renovierungskredites günstige Bedingungen sichern. Welche Voraussetzungen gelten, damit die Antragstellung gelingt, erklären die Limburger Kreditexperten der KVB Finanz.

Renovierung oder Modernisierung – Anlässe für eine Kreditaufnahme

Renovierungskredite – auch Wohnkredite genannt – eignen sich für Immobilieneigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung zu Vorzugskonditionen renovieren, modernisieren oder umbauen möchten. Fehlen eigene Ersparnisse, um anspruchsvolle Reparaturen im Haus durchzuführen, die Fassade zu erneuern oder die in die Jahre gekommene Küche einschließlich der Geräte zu ersetzen, eignet sich dieses Darlehen. Bei dem aktuell niedrigen Zinsniveau lohnt sich das Vorziehen einer ohnehin absehbaren Investition besonders, um von günstigen Kreditkonditionen zu profitieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Arbeiten den Wohnstandard oder die Energieeffizienz verbessern beziehungsweise einen altersgerechten Umbau betreffen. Die klaren Vorteile: Es ist kein Grundbucheintrag nötig und in einigen Fällen unterstützt der Staat den Kreditnehmer mit Fördermitteln.

So funktionieren Renovierungskredite

Diese Kreditform fällt unter die klassischen Ratenkredite. Dies bedeutet, dass der Kreditnehmer den gewünschten Kreditbetrag erhält und ihn innerhalb einer festgelegten Frist zurückzahlt. Ohne bürokratische Hürden sind bei einer Modernisierung, Sanierung oder Renovierung Beträge zwischen 1.500 Euro und 50.000 Euro zu guten Konditionen finanzierbar. Bestimmte Rahmendaten wie die Dauer, die Höhe der monatlichen Raten und der Zinssatz werden von Kreditexperten wie der KVB Finanz ermittelt und individuell an die Lebenslage angepasst. Dank Laufzeiten zwischen 12 und 180 Monaten ist die Rückzahlung besonders flexibel.

Voraussetzungen für den Renovierungskredit

Ein Renovierungskredit kommt nur für Haus- oder Wohnungseigentümer in Frage, denn dieser Kredit wird ausschließlich zweckgebunden vergeben. Für Kreditgeber bedeuten die Zweckgebundenheit und der Eigentumsnachweis eine höhere Sicherheit, die sie wiederum in Form von günstigen Angeboten direkt an die Kunden weitergeben können. Dementsprechend ist es erforderlich, bei der Antragstellung anzugeben, wofür das Darlehen verwendet werden soll. Im Folgenden sind einige geläufige Verwendungszwecke aufgelistet.

  1. Instandsetzung und Werterhalt der Immobilie

Zu den Maßnahmen, die die Instandsetzung und damit den Werterhalt einer Immobilie sicherstellen, zählen beispielsweise:

  • Streich- und Tapezierarbeiten,
  • die Anschaffung von neuen Türen,
  • das Verlegen neuer Fußbodenbeläge,
  • der Erwerb neuer Einrichtungsgegenstände,
  • ein neues Dach,
  • Arbeiten an der Terrasse und
  • anstehende Reparaturen.

  1. Modernisierung und Wertsteigerung der Immobilie

Modernisierungsarbeiten an der Immobilie können auch Renovierungstätigkeiten einschließen, gehen aber über rein werterhaltende Maßnahmen hinaus. Sie können sogar dazu führen, dass der Wert der Immobilie steigt. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise:

  • Die Wärmedämmung zur Verbesserung der Energieeffizienz,
  • die Installation einer neuen Heizungsanlage,
  • die Einrichtung einer Solaranlage,
  • eine umfangreiche Sanierung von Innenräumen und
  • der altersgerechte Umbau.

Ist einer der Verwendungszwecke genehmigt worden, fordern manche Kreditinstitute nach der Auszahlung einen Nachweis zum Beispiel in Form einer Rechnung ein. Diese dient als Beleg für die ursprünglich angegebene Verwendung.

Ergänzend zum Eigentumsnachweis sind weitere Sicherheiten von Vorteil, um eine Bewilligung des Kreditgebers zu bekräftigen: Dazu zählen die letzten Gehaltsabrechnungen, der Arbeitsvertrag und die Schufa-Auskunft des Antragstellers. In Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen für Finanzdienstleistungen muss der Kreditnehmer zudem volljährig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben.

Abgrenzung zur Baufinanzierung

Ist eine Renovierung oder Modernisierung des Wohneigentums notwendig, denken die meisten Eigentümer zuerst an die Aufnahme einer Baufinanzierung. Entgegengesetzt dieser weit verbreiteten Meinung, eignet sich jedoch ein Renovierungskredit besser, wenn die eigenen Mittel nicht reichen. Denn häufig erreichen die kalkulierten Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen nicht die Mindestsumme, die Banken etwa in Höhe von 50.000 Euro für eine klassische Baufinanzierung voraussetzen. Im Zuge des kleineren Kreditbetrags wird für einen Renovierungskredit bei Banken zwar häufig ein Zinszuschlag berechnet, da der Bearbeitungsaufwand genauso hoch ist wie bei einer größeren Baufinanzierung. Dagegen sind die Zinssätze jedoch aufgrund der Zweckbindung trotzdem geringer als bei vergleichsweisen Konsumentenkrediten. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass auf die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch der Immobilie verzichtet wird.

Staatliche Fördermittel

Es gibt staatliche Fördermittel, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für bestimmte Modernisierungen selbstgenutzter oder vermieteter Immobilien gewährt. In diesen Fällen fördert die KfW Eigentümer mit Hilfe von zinsgünstigen Krediten und verschiedenen Zuschüssen. Dazu zählen energetische Sanierungen und altersgerechte Umbauten – eine reine Renovierung ist von der Förderung allerdings ausgeschlossen. Eine zentrale Voraussetzung für staatliche Fördermittel ist dabei, dass der Umbau die Energiebilanz nachweislich verbessert. Darunter fällt eine Dämmung beispielsweise ebenso wie neue Fenster oder die Umrüstung auf eine energiefreundliche Heizung. Der Vorteil für Kreditnehmer: Neben der Leistung eines wertvollen Beitrags für die Umwelt, werden gleichzeitig Energiekosten eingespart. Soll das Haus oder die Wohnung alternativ barrierefrei umgebaut werden, stehen auch in diesem Fall Zuschussprogramme zur Verfügung. Bedingung ist hier, Maßnahmen zur Reduzierung der Barrieren oder zum Schutz vor Einbrüchen zu treffen.

Flexible Finanzierung dank Renovierungskredit der KVB Finanz

Ob es sich um die Erneuerung des Daches oder Renovierung des Badezimmers handelt: Wenn das Eigenheim in die Jahre kommt, gibt es viele Dinge zu tun. Wer nicht die notwendigen Reparaturen und Renovierungen leistet, läuft Gefahr, Wertminderung der Immobilie in Kauf zu nehmen. Abhängig von den eigenen Ersparnissen und dem Einkommen können daher Kredite bei der Renovierung helfen. Mit einem Renovierungsdarlehen der KVB Finanz können Haus- oder Wohnungseigentümer den Komfort und den Wert ihrer Immobilie sichern beziehungsweise steigern. Eine Wertsteigerung durch eine Modernisierung kann insbesondere durch Investitionen in neue Fenster, moderne Heizung und Dämmung erreicht werden, die die Energieeffizienz verbessern. Erweiterungen wie ein Wintergarten können aber auch den Wert eines Hauses erhöhen.

Die KVB Finanz bietet ihren Kunden Renovierungskredite mit guten Konditionen. Dank günstigen Zinsen, flexibler Ratenhöhe und Laufzeit ermöglichen die Limburger Kreditexperten ihren Kunden unkompliziert, den Wert ihrer Immobilie zu erhalten oder sogar zu steigern. Auf diese Weise können Investitionen in die eigenen vier Wände finanziert werden, ohne einen Grundbucheintrag vornehmen zu müssen. Dank fortschrittlichen Analyseprozessen können die Finanzprofis bereits im ersten Gespräch vor Ort beim Kunden einen Finanzierungsplan erstellen. Um eine optimale Betreuung für die Kunden sicherzustellen, berücksichtigen die Mitarbeiter der KVB Finanz dabei alle Aspekte der persönlichen Lebenssituation und helfen auch bei einem möglichen Förderzuschuss der KfW. Denn der Antrag wird nicht vom Kunden direkt bei der KfW eingereicht, sondern mit Hilfe eines Finanzierungspartners der Wahl. Für die KVB Finanz gehört zu einer umfassenden Betreuung aber nicht nur der Kreditantrag, sondern auch das Vermitteln von wertvollen Tipps. So rät Marc Kloetzel, Leiter Vertrieb und Prokurist, abschließend: „Vergessen Sie nicht, dass Sie Arbeitskosten von Handwerkern in der nächsten Steuererklärung verrechnen können. Lassen Sie sich den Arbeitslohn deshalb separat auf der Rechnung ausweisen.“

Über die KVB Finanz GmbH

Seit der Gründung vor über 45 Jahren steht die Familie Kloetzel mit der KVB Finanz vor allem dafür, beste Finanzierungskonzepte, individuell zugeschnitten auf die Bedürfnisse ihrer Kunden, zu ermitteln. Für das traditionelle Familienunternehmen stehen ihre Kunden und die persönliche Nähe zu ihnen im absoluten Mittelpunkt. Dabei sind faire Konditionen, Professionalität und Verantwortungsbewusstsein die obersten Maximen. Von Familie für Familien denkt und handelt die KVB Finanz immer in Generationen.

KVB Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH
Marc Kloetzel
Johannes-Mechtel-Str. 2
65549 Limburg/Lahn

Telefon: 0 64 31 / 29 4 70
Telefax: 0 64 31 / 23 77 6
E-Mail: kontakt@kvb-finanz.de

Fabiana Olschewski
Pressekontakt Fabiana Olschewski

Leitung Marketing und Kommunikation

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