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Clever sparen rät KVB Finanz – Darum sollten Ehepaar Kredite zu zweit aufnehmen
Ehepaare teilen vieles miteinander und treffen zahlreiche Entscheidungen gemeinsam, das betrifft auch finanzielle Investitionen. Bei der Finanzierung von teuren Neuanschaffungen können Ehepaare mit einem gemeinsamen Kredit bares Geld sparen und von vielen Vorteilen profitieren.
In einer Ehe wird nahezu alles miteinander geteilt und gerade in finanziellen Dingen treffen Ehepaare gemeinsam Entscheidungen, sei es die Renovierung der Wohnung, die Anschaffung eines Autos oder eine Weltreise. Für diese teuren Investitionen ist meist die Aufnahme eines Kredits notwendig. Doch auch wenn die Partner darüber gemeinsam entscheiden, nutzen sie in der Regel nicht die Möglichkeit, das Darlehen auch zu zweit aufzunehmen. Einer Studie von Check24 zufolge haben 2020 nur 32 Prozent der verheirateten Kreditnehmer gemeinsam einen Kredit aufgenommen, 68 Prozent haben dagegen allein einen Kreditvertrag abgeschlossen. Dabei können Ehepaare die Kreditkonditionen deutlich verbessern, indem sie Kredite zu zweit unterzeichnen.
Vorteile eines gemeinsamen Kredits für Ehepaare
Da Ehepaare in der Regel deutlich günstigere Zinsen erhalten als eine Einzelperson, können sie von einem gemeinsamen Kredit profitieren. Kreditnehmer, die 2020 einen Kredit über 10.000 Euro mit einer Laufzeit von 84 Monaten aufgenommen haben, zahlten einen effektiven Jahreszins von 4,01 Prozent. Bei gemeinsam aufgenommen Krediten mit derselben Höhe und Laufzeit lag der effektive Jahreszins bei 3,08 Prozent, was einer Ersparnis von 345 Euro entspricht. Steigt der Kreditbetrag auf 20.000 Euro, ergeben sich bei den Zinskosten sogar Einsparpotenziale von bis zu 612 Euro.
Banken vergeben Zinsen in der Regel gemäß der jeweiligen finanziellen Situation des Antragstellers, das heißt bei einer ausgezeichneten Bonität fallen niedrigere Kreditzinsen an. Bei Eheleuten, die gemeinsam einen Kredit aufnehmen, erhöht sich die Bonität, da sich die Gehälter beider Partner bei der Beantragung des Darlehens addieren. Für die Bank bedeutet ein zweiter Kreditnehmer in der Regel mehr Sicherheit und ein geringeres Ausfallrisiko, sodass der Zinssatz deutlich niedriger ausfällt. Doch Ehepartner profitieren nicht nur von geringeren Zinsen. Da sie über einen höheren Finanzierungsrahmen verfügen, verbessert sich ihre Bonitätsbewertung und ihre Chancen für eine Kreditgenehmigung steigen. Es besteht außerdem die Option, eine höhere Kreditsumme in Anspruch zu nehmen und einen besseren Steuersatz auszuhandeln.
Kompetente Unterstützung bei der Wahl des richtigen Kredits
Um Geld zu sparen und ihre Kreditwürdigkeit zu verbessern, empfiehlt die KVB Finanz Ehepaaren daher, gemeinsam einen Kredit aufzunehmen, wobei sie diese Entscheidung im besten Fall vorab in Ruhe besprechen. Hierbei gilt es zu klären, ob beide Partner einen Kredit zu zweit aufnehmen möchten und, ob die rechtzeitige Rückzahlung mit dem aktuellen Haushaltsbudget möglich ist. Bei der Entscheidung und der Suche nach einem geeigneten Kredit stehen die Finanzexperten der KVB Finanz den Eheleuten zur Seite. Sie können in Hinblick auf die Kreditsumme, die Art des Darlehens und unter Berücksichtigung der persönlichen finanziellen Situation hilfreiche Unterstützung bieten und schließlich auch klären, ob ein alleiniger oder ein zweiter Kreditnehmer günstiger ist. So ist bei einem gemeinsam abgeschlossenen Kreditvertrag zum Beispiel die Mithaftung zu berücksichtigen. Nimmt ein Partner einen Kredit allein auf, muss der andere nicht für seine Verpflichtungen aufkommen. Erst wenn beide Ehepartner den Kreditvertrag unterzeichnen oder der eine für den anderen bürgt, entsteht eine Mithaftung. Das heißt, es sind beide für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich und Gesamtschuldner in der vollen Höhe des Kreditbetrags gegenüber der Bank – auch im Falle einer Trennung oder Scheidung.
Gemeinsamer Kredit oder Bürgschaft: Das ist zu beachten
Grundsätzlich können zwei Parteien unabhängig von ihrem Familienstand einen Kredit aufnehmen, das heißt sie müssen nicht unbedingt verheiratet sein. Auch Verwandte oder Freunde können gemeinsam einen Kredit beantragen, wichtig ist jedoch, dass beide Partner gesamtschuldnerisch haften. Für unverheiratete Paare kann es daher sinnvoll sein, einen notariell beurkundeten Partnerschaftsvertrag zu schließen, der etwa die Höhe der Zins- und Tilgungsraten regelt. Sowohl Ehepaare als auch Unverheiratete sollten außerdem klären, wer zu welchem Anteil für die Rückzahlung der Kreditsumme haftet. Des Weiteren sind im Vorhinein neben den Vertragsdetails einige weitere Dingen zu regeln. Beide Partner sollten beispielsweise klären, von wessen Konto die Raten abgebucht werden. Zudem ist der Todesfall eines Partners zu bedenken und bei (Ehe-)Paaren die Trennung bzw. Scheidung, für die es eine Absicherung bzw. entsprechende Regelungen zu finden gilt.
Hierbei spielt eine entscheidende Rolle, ob ein gemeinsamer Kredit oder die Bürgschaft für einen Kredit abgeschlossen wurde. Haben beide Partner den Kreditvertrag unterzeichnet, läuft der Kredit nach der Trennung zunächst zwar wie zuvor weiter, aber innerhalb eines Jahres nach der Scheidung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausfallbürgschaft zu stellen, so dass nur noch ein Ehepartner gegenüber der Bank als Hauptschuldner auftritt. Bei einem Kredit mit Bürgen, bei dem ein Partner für die Verbindlichkeiten des anderen haftet und ein Bürgschaftsvertrag mit der Bank geschlossen wird, haftet der Bürge auch nach der Trennung bzw. Scheidung für die Schulden des Ex-Partners. Mit der Bank lässt sich jedoch eine Schuldentlassung vereinbaren, mit der die Bürgschaft im Fall einer Trennung aufgehoben wird. Auch bei einer Baufinanzierung kann eine Schuldentlassung angestrebt werden, wenn beide Partner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, aber nur einer von ihnen Unterzeichner des Kreditvertrags ist.
Kredit zu zweit abschließen und die gemeinsame Zukunft planen
Die gemeinsame Beantragung und Unterzeichnung eines Kredits stellen für Ehepaare enorme finanzielle Erleichterungen dar. Um von allen Vorteilen profitieren zu können, sind die Partner jedoch gut damit beraten, im Vorhinein zu klären, ob ein Kredit zu zweit eine geeignete Option ist und wie sich diese bestmöglich und vorausschauend umsetzen lässt. Bei der Entscheidung für einen gemeinsamen Kredit und der Suche nach einem passenden Finanzierungskonzept ist die KVB Finanz der kompetente Ansprechpartner. In einem persönlichen Gespräch ermitteln die Finanzprofis alle Optionen und stellen Ehepaaren ein maßgeschneidertes Angebot mit den besten Konditionen zusammen, das ihren finanziellen Rahmen und ihre gemeinsamen Wünsche berücksichtigt. So können sie die Vorzüge eines Kredits, den sie zu zweit abschließen, uneingeschränkt ausschöpfen und sich ohne Sorgen auf ihre gemeinsame Zukunft konzentrieren.
Über die KVB Finanz GmbH
Seit der Gründung vor über 45 Jahren steht die Familie Kloetzel mit der KVB Finanz vor allem dafür, beste Finanzierungskonzepte, individuell zugeschnitten auf die Bedürfnisse ihrer Kunden, zu ermitteln. Für das traditionelle Familienunternehmen stehen ihre Kunden und die persönliche Nähe zu ihnen im absoluten Mittelpunkt. Dabei sind faire Konditionen, Professionalität und Verantwortungsbewusstsein die obersten Maximen. Von Familie für Familien denkt und handelt die KVB Finanz immer in Generationen.
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