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Kein Geld für die Bank bei Immobiliardarlehensverträgen

KVB-Redaktion vom 29.06.2021

Wer seinen Immobiliardarlehensvertrag vorzeitig kündigt, der muss dafür in vielen Fällen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Der BGH entschied aber nun, dass diese Entschädigungszahlung nicht immer gültig ist.

Die Rechte von Bankkunden wurden durch den Bundesgerichtshof in Bezug auf die vorzeitige Kündigung eines Immobilienkredits gestärkt. Erstritten wurde das Urteil zugunsten der Bankkunden durch die Rechtsanwaltskanzlei Gamsel aus Berlin. So wurde gegen ein Urteil des OLG Frankfurt eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank abgewiesen. Durch dieses Signal wurde klar bestimmt, dass die Sache keiner weiteren Klärung bedarf.

Im konkreten Fall wurden im Jahr 2016 durch den Kunden bei der Commerzbank zwei Immobiliendarlehensverträge In Höhe von 50.000 Euro und 245.520 Euro abgeschlossen. Der Mann wandte sich im Juli 2019 an die Commerzbank und erklärte, dass er aufgrund seiner neuen wirtschaftlichen Situation (Trennung von der Partnerin, Arbeitsunfähigkeit) die beiden Verträge vorzeitig kündigen möchte. Die Bank wollte das nicht ohne finanzielle Gegenleistung hinnehmen und verlangte vom Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von etwa 21.000 Euro.

Die Berechnung der Entschädigung muss genau erklärt werden

Grundsätzlich bestätigte das OLG, dass es Banken zwar gestattet sei, derartige Entschädigungen zu erheben, diese müssen aber nachvollziehbar sein. So muss die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung dem Kunden anhand einer genauen Berechnung erklärt werden. Im vorliegenden Fall genüge die Erklärung nach Meinung des BGH nicht den gesetzlichen Anforderungen. Hier wurden lediglich die wesentlichen Parameter der Berechnung benannt, was für die Frankfurter Richter unzureichend war. Für den Kunden ist diese Berechnung nämlich nicht nachvollziehbar. Deshalb hätte der Kunde der Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

Das Urteil des BGH gegen die Commerzbank und zugunsten des Bankkunden, hat nach Meinung der Berliner Rechtsanwälte eine Signalwirkung und dürfte tausende weitere Bankkunden betreffen. Schon allein bei der Commerzbank könnte es 95.000 Kunden betreffen, die die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglicherweise zurückfordern oder ganz vermeiden können. Andere Banken verwenden ähnliche Verträge, weshalb auch hier die Prüfung der Vorfälligkeitsentschädigung durchaus sinnvoll sein kann. Das Urteil lässt sich laut Angabe der Kanzlei generell auf alle Verträge anwenden, die nach dem 22.03.2016 abgeschlossen wurden.

Gegenüber der dpa, die über den Fall berichtet hat, wollte sich Commerzbank bis dato nicht zum Urteil äußern.

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