Wenn es zu einem Trauerfall in der Familie kommt und der Verstorbene seinen Angehörigen ein Erbe hinterlässt, wird es oftmals zusätzlich zur Trauer kompliziert. Hat der Erblasser kein Testament verfasst, greift innerhalb kürzester Zeit die gesetzliche Erbfolge. Existiert dagegen ein Testament, wird der Erbe vom Nachlassgericht über die Testamentseröffnung informiert. Komplex wird es, wenn eine Immobilie an eine Erbengemeinschaft – nach deutschem Recht besteht diese aus zwei oder mehr Erben, die gemeinsame Rechte am Nachlass haben – vermacht wurde, besonders, wenn diese noch nicht vollständig abbezahlt ist. Für Erben bedeutet eine Immobilie Verantwortung und es stellt sich die Frage, wie sie mit den offenen Forderungen umgehen sollten. Als Experte für Fragen rund um Finanzierungen kann die KVB Finanz in solch einer Situation helfen und Erben kompetent bei Entscheidungen rund um das Erbe unterstützen.
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